EuGH Urteil zu Flüchtlingsumverteilung politisch motiviert?
Der EU-Beschluss zur Umverteilung von Flüchtlingen ist rechtmäßig und damit zumindest auf dem Papier verbindlich. Auch die Slowakei und Ungarn müssen Flüchtlinge aus Griechenland und Italien aufnehmen, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied - ob sie s tun ist mehr als fraglich! Der EuGH wies damit Klagen der beiden Staaten ab, die Aktenzeichen lauten C-643/15 und C-647/15.
Die EU hatte zunächst im Juni 2015 die Umverteilung von 40.000 und am 22. September 2015 von weiteren 120.000 Flüchtlingen beschlossen, die angeblich internationalen Schutz benötigen. Mehrere EU-Staaten stimmten gegen die Umverteilung und wollen nun keine Flüchtlinge aufnehmen. Die Slowakei und Ungarn klagten daher gegen den zweiten Beschluss vom September 2015.
Der EuGH urteilt nunmehr, die Umverteilung sei als vorübergehende Maßnahme zulässig und geeignet, um Griechenland und Italien zu entlasten. Das nicht alle Mitgliedstaaten auch nur im Ansatz Freude über dieses Urteil zeigen, welches den Anschein nach eines politisch diktierten Urteils zu sein scheint, lässt sich damit begründen, dass die Slowakei, Ungarn, die Tschechische Republik und Rumänien wie folgt argumentieren: Der Beschluss sei zum einen keine geeignete Reaktion auf die Flüchtlingskrise, weil er sie nicht lösen könne. Zum anderen habe er einen gesetzgeberischen Charakter, weil er unter anderem die Dublin-III-Verordnung außer Kraft setze. Deshalb hätte man ein Gesetzgebungsverfahren anstreben müssen. Ein Beschluss des EU-Rats reiche nicht aus. Die Dublin-Verordnung regelt, dass der Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal Boden der EU betreten hat.
Die slowakische Regierung kündigte vor dem Hintergrund des aktuellen EuGH Urteils unverzüglich an, diesen Beschluss in keiner Weise umzusetzen - dies vor allem um seine Bürger vor Übergrifen von Islamisten zu schützen, da man nicht mit Sicherheit garantieren könne, dass sich keine Dschihadisten, oder Wirtschaftsflüchtlinge - unter den Flüchtlingen verstecken.
Bevor nun aber erneut die bundesdeutschen Gazetten über diesen Artikel, mittels Schmähkritik herfallen, sei diesen angeraten sich das Abkommen von Dublin genau anzusehen und sich zu fragen, wurde dieses im Jahre 2015 von der Bundesregierung zu Recht ausgehebelt als hunderttausende Flüchtlinge zum Großteil ohne gültige Dokumente, unkontrolliert in die Bundesrepublik Deutschland strömten? http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:41997A0819(01)&from=DE (I.Vinogradov--BTZ)