AfD / Petry - "Dankesbrief an Schergen der Staatsanwaltschaft"...
Das, dass bundesdeutsche Rechtssystem in sehr vielen Teilen einer umfassend dringenden Reformierung bedarf ist nicht neu – BERLINER TAGESZEITUNG berichtete kürzlich darüber: http://www.BerlinerTageszeitung.de/politik/3684-deutschland-und-sein-verbreitetes-gesinnungsstrafrecht.html – dass nunmehr offenbar die Justiz als "Wahlkampfhilfe" eingesetzt wird, muss, sofern dies zutrifft, nicht nur verwundern, sondern Entsetzen.
Kurz vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat die Staatsanwaltschaft in Dresden (Sachsen) einen Antrag zur Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry gestellt. Gegen die AfD-Bundes- und Landesvorsitzende wurde seit über einem Jahr ermittelt, direkt vor der Wahl schien offenbar "der Zeitpunkt" für diesen Antrag "hochwillkommen"… Wie bei den Mehrheitsverhältnissen im sächsischen Landtag nicht anders zu erwarten, hat der Immunitätsausschuss des Landtags am 17. August 2017 einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Die Immunität der Fraktionschefin im sächsischen Landtag ist damit aufgehoben.
Direkt vor der Bundestagswahl ist damit der Weg frei für eine Anklage gegen AfD-Chefin Frauke Petry – wegen Verdachts eines angeblichen Meineides oder fahrlässigen Falscheides – "die politischen Mitbewerber im Wahlkampf können in die Hände klatschen und Dankesbriefe an die Schergen der Staatsanwaltschaft in Dresden senden", sagen Dresdner Bürger in einer aktuellen Umfrage, direkt vor der Dresdner Frauenkirche gegenüber Journalisten von BERLINER TAGESZEITUNG (was Berliner Tageszeitung mit Blick auf eine möglich staatliche Verfolgung, natürlich in der Meinung nicht teilen darf und sich deshalb - zum Eigenschutz vor der deutschen Justiz, von derartigen Meinungen distanziert).
AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland plädiert aktuell dafür, einen eventuellen Prozess oder ein mögliches Gerichtsurteil abzuwarten, bevor in der AfD über etwaige persönliche Konsequenzen diskutiert wird. Gauland fügte an, wenn wirklich ein Urteil ergehe, dann müsse „man sich das in Ruhe anschauen“. Gauland sagte abschließend, "was jedoch für manche Gazetten und journalistischen Schmierfinken in medialen Berichterstattung oft vergessen wird" (Anm. d. Red): „Auch für Frauke Petry gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.“
Und weil es überdies so schön in BILD passt, prüft aktuell - nach Äußerungen über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, die Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen gegen den AfD-Spitzenkandidaten Alexander Gauland (76) . Außerdem untersuche die Behörde den Sachverhalt aus eigener Initiative, so eine Sprecherin aktuell dazu. Der Bundespolitiker Alexander Gauland hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung im Eichsfeld davon gesprochen, die Integrationsbeauftragte und Staatsministerin Aydan Özoguz (50, SPD) in der Türkei zu „entsorgen“. (P.Jablonsky--BTZ)