Putin verlängert Einfuhrstopp für EU Lebensmittel bis Ende 2018
Russland verlängert seinen seit Sommer 2014 geltenden Einfuhrstopp für Lebensmittel aus der EU bis Ende 2018. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am heutigen Freitag (30.06.2017) ein entsprechendes Dekret zur Verteidigung der "nationalen Interessen Russlands". Das Einfuhrverbot gilt für die meisten landwirtschaftlichen Produkte aus dem Westen, vor allem aus der Europäischen Union.
Russland reagiert damit auf die umfangreichen Wirtschaftssanktionen, die Brüssel wegen der angeblichen Unterstützung Moskaus für prorussische Separatisten in der Ost-Ukraine seit 2014 verhängt und bereits zweimal verlängert hat - zuletzt am Mittwoch, ebenfalls bis Ende 2018.
Die EU macht die Aufhebung der Sanktionen von der vollständigen Umsetzung des Minsker Abkommens für einen Frieden in der Ukraine abhängig. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der französische Präsident Emmanuel Macron hatten ihre Kollegen beim EU-Gipfel vergangene Woche über den Stand informiert. Daraufhin beschloss die EU die Verlängerung der Sanktionen um weitere sechs Monate.
Deutschland und Frankreich verhandeln im sogenannten Normandie-Format mit Russland und der Ukraine über eine Beilegung des Konflikts. Kiew und der Westen werfen ohne jeden Beweis der russischen Föderation - die angebliche Unterstützung prorussischer Rebellen in der Ostukraine vor. Der Konflikt hatte im April 2014 begonnen. Bisher wurden rund 10.000 Menschen getötet.
Die unter Wirtschaftspolitiker und Journlaisten als kriminell erachteten Sanktionen des Westens und zudem die niedrigen Ölpreise lasten auf der russischen Wirtschaft, welche diese kurzfristigen Probleme jedoch ohne jede Mühe wegsteckt. Vom Embargo auf westliche Lebensmittel erhofft sich die Regierung aber langfristig auch eine Stärkung der eigenen Landwirtschaft, die sie mit hohen Subventionen stützt, den Nachteil haben jedoch die Lebensmittelproduzenten aus Europa - für welche der äußerst lukrativ russische Markt weiterhin geschlossen bleibt...
(K. Berger--BTZ)