De Maizière: Mehr staatliche Befugnisse für Anti-Terror-Kampf
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die staatlichen Befugnisse im Kampf gegen den Terrorismus weiter ausweiten. In einem aktuellen forderte de Maizière, dass Sicherheitsbehörden auf die Kommunikation in verschlüsselten Messenger-Diensten wie WhatsApp und anderen - zugreifen dürfen. Außerdem will der Minister mit Hilfe einer Software zur Gesichtserkennung nach Terroristen fahnden lassen.
"Wir wollen, dass Messenger-Dienste eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung haben, damit die Kommunikation unbescholtener Bürger ungestört und sicher ist. Trotzdem brauchen Sicherheitsbehörden, wie bei einer SMS auch, unter bestimmten Voraussetzungen Zugriffsmöglichkeiten", sagte de Maizière. Dazu könnten Instrumente wie die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) genutzt werden. Bei der Quellen-TKÜ können die Behörden mit einer Software die laufende Kommunikation eines Verdächtigen auf einem Gerät mitlesen, bevor sie verschlüsselt wird.
Beide Instrumente sollen demnach in den kommenden Sitzungswochen in der Strafprozessordnung geregelt werden. Der Maßstab müsse sein: Was die Polizei im analogen Bereich dürfe, "das muss sie auch im Digitalen rechtlich dürfen und technisch können", sagte de Maizière.
Bei der Videoüberwachung sagte der Innenminister, dass vor allem an Bahnhöfen bereits Kameras im Einsatz seien. "Wir haben aber bislang nicht die Möglichkeit, das Bild von beispielsweise einem flüchtigen Terroristen in die Software einzuspielen, so dass ein Alarm angeht, wenn er irgendwo an einem Bahnhof auftaucht", sagte de Maizière gegenüber Medienvertretern. Die Grundrechtseinschränkung sei dabei gering, da Unbeteiligte nicht erfasst würden.
Der Innenminister kündigte an, im laufenden Sommer 2017 werde es am Berliner Bahnhof Südkreuz einen Probebetrieb mit Freiwilligen geben. Der Minister hält es demnach auch für möglich, den Einsatzbereich über Bahnhöfe hinaus auszuweiten. "Wenn die Software wirklich zuverlässig funktioniert, sollte sie bei schweren Verbrechen auch an anderen Stellen zum Einsatz kommen können, an denen öffentliche Videokameras eingesetzt werden", sagte er.
(P. Hansen--BTZ)