Reichsbürger, Verfassung und die Frage - ist alles so einfach?
Vor wenigen Tagen bezifferten die bundesdeutschen Innenministerien der Bundesländer die Zahl der sogenannten Reichsbürger, in dem von diesen als Bundesrepublik Deutschland abgelehnten Staat, auf insgesamt 8500. Wie BERLINER TAGESZEITUNG hierzu unter Berufung auf eine Umfrage bei den Innenministerien erfahren konnte, führt in absoluten Zahlen demnach der Freistaat Bayern – mit 2700 "Reichsbürgern" diese Liste an.
Bezogen auf die Bevölkerungszahl ergibt sich den Angaben zufolge eine andere Reihenfolge: Mit einer Quote von 25 Reichsbürgern je 100.000 Einwohner führt hier Thüringen, das Land gibt bislang die Gesamtzahl mit 550 an. An zweiter Stelle steht Bayern mit 21 Reichsbürgern je 100.000 Einwohner. Platz drei nimmt Mecklenburg-Vorpommern mit 19 ein. Dort leben angeblich insgesamt rund 300 Reichsbürger.
Die in etliche Kleinstgruppen zersplitterten "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an und damit auch nicht staatliche Autoritäten wie die Polizei. Sie gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. In den Mainstream-Medien werden daher die "Reichsbürger" ausgegrenzt und mit Schmähkritik überzogen, aber ist die Sache wirklich so einfach, oder ist vielmehr die bundesdeutsche Politik gefragt und damit gleichzeitig in Erklärungsnot?
Ohne hier zu sehr ins Detail zu gehen, will BERLINER TAGESZEITUNG einige Fakten vorstellen, welche zum Nachdenken anregen sollen:
1) Eine Verfassung hat immer Ewigkeitsanspruch und deutet nicht an, dass sie durch eine andere ersetzt werden möge, aus diesem Grunde ist der Artikel 146 des bundesdeutschen Grundgesetzes – allein durch seine Existenz – deutlicher Beleg dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland zumindest formal, bisher keine Verfassung hat
2) Besonders bedenklich ist vor diesem Hintergrund, dieser Hinweis des Deutschen Bundestages, welcher hier auf der offiziellen Internetseite des Bundestages nachzulesen ist: https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964 – wobei es in folgender Hinsicht darum geht, dass es die Bundesregierung unter Angela Merkel und ihren Vorgängern war – welche es bisher unterlassen hat, alles zu unternehmen, um den so genannt ewig Gestrigen, jedwede Argumentation in puncto einer rechtlich gesicherten Grundlage, für alle Zeiten zu entziehen!
Da man jedoch offenbar in der Bundesrepublik Deutschland (BRD), den Bürger durch eine staatliche Wehrhaftigkeit, hier in vasallenhafter Kombination mit linientreuen Mainstream-Medien, lieber zur Konformität anstatt zum Pluralismus erziehen will, verwundert auch die vorgenannt bisherige Untätigkeit der Bundespolitiker, in Sachen so genannter "Reichsbürger", oder gar zum Thema "Besatzungsmächte" nicht, diese ist jedoch sachlich zu hinterfragen.
3) Das es im Grundgesetz, im Artikel 120, hier nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_120.html – bis heute geregelt ist, dass die deutschen Steuerzahler die "Besatzungskosten" tragen müssen, muss ebenfalls gefragt werden, welche Berechtigung hat dieser Artikel noch im Jahre 2017, nicht nur durch diesen Artikel erscheint das Grundgesetz veraltet und sollte dringend, durch eine vom Volk - mittels Referendum - abgesegnete Verfassung, ersetzt werden.
Wer an dieser Stelle nun in Stromlinienform der Mainstream-Medien argumentieren will: "Es existiere durch und in Verbindung mit den 2+4 Verträgen eine Verfassung, die eben Grundgsetz heißt, kann ebenso in Feld führen, dass keine Verfassung "Ewigkeitsanspruch" hätte, denn jede Verfassung ja könne durch entsprechende politische Prozesse verändert oder abgelöst werden - dem ist entgegenzuhalten, dass es der Deutsche Bundestag war, welcher klar und deutlich festgestellt hat:
"Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" - https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 (hib 340/2015) - Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde. Die Bundesregierung bleibt bis zum heutigen Tage, (05.05.2017), eine offiziellen Antwort - schuldig!
4) Im gleichen Atemzug kann man ebenfalls so unsachlich – wie richtig – in puncto Asylkosten anführen, dass 328 Euro Asylkosten pro Bürger im Jahr für Asylbewerber entfallen, wofür ein deutscher Rentner – 1512 Flaschen sammeln müsse.
Wie man also sieht, es gibt viele Ansichten zum Thema Reichsbürger, oder eben auch Asylkosten - aber was wirklich bis zum heutigen Tage fehlt, ist eine klar und vor allem deutliche Aussage der deutschen Bundesregierung, welche hierbei nicht nur das Thema Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" - sondern vor allem das Thema einer Verfassung nach dem Willen des Volkes abschließend klärt - hier Vorzugsweise durch ein Referendum. Nur so kann die aktuell unselige Diskussion, zu diesem Thema – nachhaltig und dauerhaft beendet werden. (P.Hansen--BTZ)