NEUES GESETZ: Kampf gegen Deutungshoheit und Verleumdung
Es dürfte der Anfang vom Ende der Verleumdung im Internet sein, der Anfang vom Ende der dreisten "Deutungshoheit" einiger "Leitmedien" welche in ihren Magazinen in dreister Weise Verleumdungen verbreiten und bisher den Schutz des Gesetzes hinter sich wähnten, diese perverse Art der Profitgier nach dem nächste "Scoop" - sogar in dreister Weise unter den Deckmantel der "Pressefreiheit" verbargen.
Mit der Androhung drastischer Bußgelder gegen Internetfirmen sollen Nutzer in Deutschland künftig besser vor Hasskommentaren geschützt werden, dies betrifft auch Medien und deren Verbreitungsmöglichkeiten. Das Bundeskabinett billigte dazu am heutigen Mittwoch (05.04.2017) den von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf. Er sieht Strafzahlungen von bis zu 50 Millionen Euro vor, wenn die Unternehmen ihren Löschverpflichtungen nicht nachkommen. Opposition und Verbände warnten vor Risiken für die Meinungsfreiheit.
Die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook oder der Kurzbotschaftendienst Twitter sollen durch die Neuregelung verpflichtet werden, offensichtlich rechtswidrige Inhalte schnell zu löschen. Denn nach Ansicht von Maas unternehmen die Firmen freiwillig bislang zu wenig gegen Hasskommentare. Der Minister verwies zur Begründung auf eine aktuelle Erhebung, wonach Twitter lediglich ein Prozent der strafbaren Inhalte lösche. Bei Facebook seien es deutlich unter 50 Prozent. YouTube lösche dagegen sogar 90 Prozent.
Die Unternehmen seien bereits nach geltendem Recht verpflichtet, rechtswidrige Inhalte "unverzüglich" zu entfernen, betonte der Minister. Es gehe folglich nicht um neue Eingriffe in die Meinungsfreiheit. Vielmehr solle dafür gesorgt werden, dass die Firmen "der bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtung nun auch endlich schnell und umfassend nachkommen".
Dem Gesetzentwurf zufolge müssen sie ihre Systeme für das Beschwerde-Management so organisieren, dass "offensichtlich strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden gelöscht werden. Die Frist bei "sonstigen rechtswidrigen Inhalten" ist sieben Tage. Verstöße können mit einem Bußgeld von fünf Millionen Euro für den Verantwortlichen geahndet werden, gegen das Unternehmen selbst kann die Strafzahlungen demnach bis zu 50 Millionen Euro betragen.
Die Unternehmen werden verpflichtet, ein Verfahren für Nutzer einzurichten, die sich über eine Hassbotschaft beschweren wollen. Dieses soll leicht erkennbar, gut erreichbar und ständig verfügbar sein. Jede Beschwerde sollen die Betreiber auf eine mögliche Strafbarkeit hin überprüfen.
Kritik kam aus den Reihen von Opposition und Verbänden. Die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast bezeichnete Maas’ Plan als "Schnellschuss" und gefährlich für die Meinungsfreiheit, "weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird". FDP-Vize Wolfgang Kubicki sprach von "blankem Populismus". Der bestehende rechtliche Rahmen reiche aus, die Justiz brauche aber mehr Personal, um Beleidigungen und Hasskommentare effizient zu verfolgen.
Ähnlich äußerte sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV): Der Entwurf sei "schwer mit der Presse- und Meinungsfreiheit zu vereinbaren", offenbar wohl wissen, dass einige Medien nicht mehr haltlos verleumden, lügen und das Volk an der Nase herumführen können!
Mit Änderungen an seiner ursprünglichen Vorlage ging Maas bereits auf seine Kritiker zu. Der Tatbestand werde in der Regel nicht bereits durch einen einmaligen Verstoß erfüllt, heißt es in dem BERLINER TAGESZEITUNG vorliegenden aktuellen Gesetzentwurf. Dementsprechend werden dann also noch keine Bußgelder fällig. Betroffene Konzerne, Branchenverbände und Bürgerrechtler hatten das Vorhaben der Regierung bereits vorher massiv kritisiert.
Die Unionsfraktion im Bundestag begrüßte die vom Minister ihres Koalitionspartners SPD vorgelegte Neuregelung. Das Gesetz sei "ein Schritt in die richtige Richtung", erklärte deren rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). (L.Vadiyeva--BTZ)