EuGH: Keine „humanitären Visa“ – Merkel Asylpolitik gescheitert?
Es klingt wie ein einfach und eben normales Urteil in der Asylpolitik, dennoch hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag (07.03.2017) – gigantischen Symbolcharakter und könnte die gesamte Asylpolitik der Europäischen Union (EU) revolutionieren. Nach dem Willen und der gerichtlichen Entscheidung der hohen Richter müssen die EU-Staaten in ihren Auslandsbotschaften – KEINE – sogenannten humanitären Visa ausstellen! Es stehe den Mitgliedstaaten absolut frei, ihre Einreisevisa nach nationalem Recht zu vergeben.
Dies eben entschied in seinem wegweisenden Urteil der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und führt einmal mehr die Asylpolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als Absurdität vor, indem im Jahre 2015 – hunderttausende Asylbewerber größtenteils ohne jede Kontrolle, entgegen bundesdeutscher Gesetze, in krimineller Weise das Staatsgebiet Deutschlands betreten konnten und sich seitdem in Deutschland und Europa aufhalten.
Im Streitfall hatte eine Familie aus dem syrischen Aleppo in der belgischen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut Visa beantragt, um in Belgien Asyl beantragen zu können, dies wiesen die Richter am EuGH klar und deutlich zurück!
Klar übersetzt, in einfachen Worten, bedeutet das Urteil, dass Asylsuchende nunmehr die einfache Möglichkeit haben, ein humanitäres Visa - NICHT – auf europäischen Boden, sondern bereits von ihren Herkunftsländern aus zu beantragen, aber es bedeutet auch – jeder EU-Staat kann bereits im Vorfelde dieses Visa-Gesuch ablehnen, wenn man hinter dem Visa-Antrag einen wirtschaftlichen Grund vermutet. Ein anders lautendes Urteil hätte die diplomatischen Vertretungen von EU-Staaten in unsicheren Ländern verpflichtet, jedem Menschen ein Visum auszustellen, der angibt, von Gewalt oder Folter betroffen zu sein. Mit dem heutigen Urteil ist für die Europäische Union eine drohende Krise abgewendet worden, denn ein solches Urteil hätte die Migrationspraxis der Mitgliedsstaaten grundsätzlich in Frage gestellt.
Mit dem heutigen Urteil steht aber auch fest, dass Flüchtlinge erst in Europa Asyl beantragen können, die Visegrád-Staaten werden sich jedoch wohl kaum an ein Urteil halten, so schön dieses im ersten Satz auch klingen mag, welches im zweiten Aspekt des Urteils festschreibt, dass Asyl erst auf dem Gebiet der EU gestellt werden kann. Deshalb gibt es nach Ansicht von BERLINER TAGESZEITUNG keinen Grund sich allzu sehr über dieses Urteil zu freuen, denn die Europäische Union ist mit diesem Urteil, ein Stück weit zerbrechlicher geworden ist und gibt der Nationalstaaterei neuen Zündstoff… (A.Dudajev--BTZ)