NPD-Verbotsverfahren gescheitert – Aktionismus statt Demokratie?
Es ist das zweite Mal das ein Verbotsverfahren gegen die als rechtsextrem bezeichnete Partei: Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), gescheitert ist. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkule (53), begründet das NEIN-Urteil damit, dass die Gesinnung der NPD zwar verfassungsfeindlich sei, die Partei aber nicht das „Potenzial“ habe, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen. Mit dem neuerlichen (zweiten) NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - scheitert auch einemal mehr und erneut - ein offenbar zutiefst im Sinne von "blindem Aktionismus" - angehauchten Verfahrens, urteilt an dieser Stelle die Politikredaktion von BERLINER TAGESZEITUNG.
Gerade in Zeiten einer durch soziale Netzwerke geprägt globalisierten Welt, kann ein Parteiverbotsverfahren nicht das Mittel eines Staates sein, sich politische Gegner „vom Halse zu schaffen“, hier sollte die politische Aufklärung im Vordergrund stehen. Eine Demokratie, welche mit der juristischen Keule eines Parteiverbotsverfahrens um sich schlägt, beschädigt ihre demokratischen Grundwerte.
Dass die NPD nach Ansicht des Gerichts zu bedeutungslos ist, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft in Gefahr bringen zu können, zeigt zudem einmal mehr, des politischen Aktionismus dieses Gerichtsverfahrens. Das Gericht stellt denn auch nachhaltig fest, die Gesinnung der Partei und ihr Konzept der „Volksgemeinschaft“ seien zwar menschenverachtend, rassistisch und wesensverwandt mit der Ideologie des Nationalsozialismus. Doch dies allein reiche nicht aus. (L.Iwanov--BTZ)