Italienische Justiz sieht keine Anzeichen für Gesetzesverstöße von Sea-Watch
Das Rettungsschiff der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch hat bei der Aufnahme von 47 Migranten nach Ansicht der italienischen Justiz gegen keine Gesetze verstoßen. Die Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für eine "strafrechtliche Verantwortung" auf Seiten der Aktivisten ergeben, erklärte am Samstag der Staatsanwalt der sizilianischen Stadt Catania, Carmelo Zuccaro. Das Vorgehen der Flüchtlingshelfer sei "gerechtfertigt" gewesen. Damit schloss sich Zuccaro einer früheren Entscheidung der Staatsanwaltschaft von Syrakus an.
Zugleich kündigte Zuccaro Ermittlungen wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung an. Diese richteten sich aber nicht gegen Sea-Watch, sondern wie in solchen Fällen üblich gegen die Menschenschlepper.
Zuvor hatte Italiens Innenminister Matteo Salvini von der rechtsradikalen Lega-Partei davon gesprochen, er verfüge über "konkrete Beweise" für ein rechtswidriges Handeln der Besatzung der "Sea-Watch 3". Die Hilfsorganisation hatte den Vorwürfen entschieden widersprochen.
Die "Sea-Watch 3" hatte die Flüchtlinge am 19. Januar vor der libyschen Küste aufgenommen. Nach langem Tauziehen über ihr weiteres Schicksal konnten sie schließlich am Donnerstag in Catania an Land gehen, von dort sollten sie auf verschiedene europäische Aufnahmeländer verteilt werden, darunter Deutschland.
Die italienische Küstenwache hält das Schiff allerdings weiterhin im Hafen fest. Sie begründete dies mit einer Reihe von "Unregelmäßigkeiten" gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS).
(P. Rasmussen--BTZ)