Deutschland: Bund und Bayern legen ihren Streit über Familiengeld bei
Der Bund und das Land Bayern haben ihren monatelangen Streit über das Familiengeld beigelegt, das der Freistaat im vergangenen Jahr eingeführt hatte. Durch eine Änderung des Landesgesetzes werde erreicht, dass die Leistung nicht mehr auf Hartz IV angerechnet wird, erklärte das Bundesarbeitsministerium am Freitag in Berlin.
Der Einigung zufolge soll das Familiengeld zweckgebunden für "eine förderliche frühkindliche Betreuung" gezahlt werden. Damit erfülle das Familiengeld die im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit, erklärte das Bundesarbeitsministerium.
Das im Herbst vergangenen Jahres eingeführte bayerische Familiengeld hatte für monatelangen Streit zwischen Berlin und München gesorgt. Die bayerische Landesregierung unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wollte es von Beginn an anrechnungsfrei zahlen, was nach Ansicht von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit der bisherigen Fassung des Gesetzes nicht zulässig ist.
Die bayerische Landesregierung will die Neuregelung bereits am kommenden Dienstag im Kabinett beraten, wie eine Sprecherin des Sozialministeriums auf Anfrage sagte. Das neue Gesetz soll rückwirkend in Kraft treten. Die Jobcenter sollen - soweit sie das Familiengeld bislang angerechnet haben - entsprechende Nachzahlungen veranlassen. Mit der Einigung werde jetzt im Interesse der Familien Rechtssicherheit geschaffen.
Dem Gesetz zufolge werden für ein- und zweijährige Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren wurden, seit dem 1. September vergangenen Jahres 250 Euro pro Monat gezahlt. Ab dem dritten Kind sind es 300 Euro. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen gewährt.
(O. Karlsson--BTZ)