Spahn bekommt im Bundestag viel Zustimmung zum Transplantationsgesetz
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kann bei seinem Gesetz zu Verbesserungen bei der Organtransplantation auf breite Zustimmung bauen. Für die Neuregelung, die Verbesserungen bei der Organisation sowie der Vergütung der Krankenhäuser vorsieht, bekam er am Donnerstag im Bundestag Unterstützung von SPD und weiten Teilen der Opposition. Es gab aber einzelne Verbesserungswünsche - und Kritik an Spahns Eintreten für eine Widerspruchslösung.
Durch die Neuregelung sollten die Strukturen in den Krankenhäusern sowie deren Vergütung verbessert werden, sagte Spahn bei der ersten Lesung des Gesetzes. Zwar sei die Zahl der Spenden im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Das sei angesichts von 10.000 Patienten auf der Warteliste aber "noch nicht gut genug". Nach einem langjährigen Rückgang bei den Spenden waren diese 2018 gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent gestiegen.
Der Gesetzentwurf sieht neben einer besseren Vergütung der Organentnahme auch einen Zuschlag für die Krankenhäuser als Ausgleich für die Inanspruchnahme der Infrastruktur vor. Zudem wird die Stellung des Transplantationsbeauftragten gestärkt. Er wird für seine Tätigkeit freigestellt, um sich besser um seine Aufgabe kümmern zu können.
Damit auch kleinere Kliniken Spenderorgane entnehmen können, soll bundesweit ein neurologischer Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend qualifizierte Ärzte zur Feststellung des Hirntodes zur Verfügung stehen. Dies ist Voraussetzung für die Entnahme eines Organs. Nicht enthalten in dem Entwurf ist die von Spahn gewünschte Widerspruchslösung, derzufolge jeder als potenzieller Spender behandelt wird, der oder dessen Angehörige nicht ausdrücklich widersprechen. Über eine solche mögliche Neuregelung entscheidet der Bundestag erst später.
Die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus hielt Spahn vor, anstelle seines Eintretens für die Widerspruchslösung solle er lieber auf die Wirkung des jetzigen Transplantationsgesetzes vertrauen. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach, Unterstützer der Widerspruchslösung, sagte hingegen: "Wir sollten nicht zwei Gesetze gegeneinander ausspielen." Die Neuregelung des Transplantationsgesetzes sei ebenso notwendig wie die zur Erklärung der Spendenbereitschaft.
Die Grünen-Gesundheitsexpertin Kirsten Kappert-Gonther lobte zwar ausdrücklich den Entwurf von Spahn, sah aber weiteren Handlungsbedarf. Zum einen solle die private Krankenversicherung stärker an der Finanzierung des geplanten Bereitschaftsdienstes beteiligt werden. Zum anderen müsse ein Zentralregister eingeführt werden. Darin sollen potenzielle Organspender erfasst werden, so dass diese auch leichter identifiziert werden können.
Auch die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler sprach sich für ein zentrales Register aus. Mit ihm sollten "die Entnahmekrankenhäuser rasch abfragen können, ob der Verstorbene seine Spendenbereitschaft erklärt hat", sagte sie nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview. Die Prozesse müssten optimiert werden, bevor über die mögliche Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende entschieden werde.
Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr sprach sich dafür aus, die Möglichkeiten zur Spende von lebenden Menschen auszuweiten. Sie dürfe nicht nur bei Verwandten oder einem besonderen Näheverhältnis möglich sein. Sie brachte dabei auch die Möglichkeit von Spenden in anonymen Organpools ins Gespräch. "Wenn jemand freiwillig, aus selbstlosen Motiven, spenden möchte, soll er das auch dürfen."
(L. Andersson--BTZ)