Staatsanwälte am IStGH legen Berufung gegen Freispruch Gbagbos ein
Staatsanwälte am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag haben Berufung gegen den überraschenden Freispruch für den ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, angekündigt. Die Staatsanwaltschaft sei "entschlossen, Berufung einzulegen", heißt es in einem Gerichtsdokument, das BERLINER TAGESZEITUNG vorliegt. In dem Dringlichkeitsantrag sprechen sich die Juristen auch gegen die bedingungslose Freilassung Gbagbos aus.
Der IStGH hatte den 73-Jährigen am Mittwoch wegen mangelnder Beweise vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit freigesprochen. Die Richter ordneten auch die Freilassung Gbagbos an, verschoben diese aber, um zuvor die Einwände der Staatsanwälte anhören zu können. Die verwiesen nun auf ein "konkretes Risiko", dass der ehemalige Staatschef im Falle einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zurückkommen würde.
Gbagbo war der erste ehemalige Staatschef, der in Den Haag vor Gericht stand. Er musste sich seit 2016 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mordes, Vergewaltigung und der Verfolgung politischer Gegner bei blutigen Unruhen nach seiner Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2010 verantworten. Der Ex-Präsident und sein ehemaliger Milizenchef Charles Blé Goudé plädierten auf nicht schuldig.
Während der Unruhen wurden in dem westafrikanischen Land mehr als 3000 Menschen getötet. Der IStGH konnte aber keinen Beweis erkennen, dass es einen "Plan" zur Anstachelung zu der Gewalt gab.
(P. Rasmussen--BTZ)