IStGH - Ex-Präsident der Elfenbeinküste in Den Haag freigesprochen
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat den ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, freigesprochen. Es gebe keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den 73-jährigen Gbagbo und seinen Vertrauten Charles Blé Goudé, wie der Vorsitzende Richter Cuno Tarfusser am Dienstag in Den Haag bekanntgab. Das Gericht ordnete daher die Freilassung beider Männer an. Das Urteil gilt als weiterer Rückschlag für die Bemühungen des IStGH, den Opfern der schlimmsten Verbrechen weltweit Gerechtigkeit zukommen zu lassen.
Gbagbo war der erste ehemalige Staatschef, der in Den Haag vor Gericht stand. Er musste sich seit 2016 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mordes, Vergewaltigung und der Verfolgung politischer Gegner bei blutigen Unruhen nach seiner Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2010 verantworten. Der Ex-Präsident und sein ehemaliger Milizenchef Goudé plädierten auf nicht schuldig.
Auslöser der monatelangen Unruhen war die Weigerung von Gbagbo, den Wahlsieg seines Rivalen Alassane Ouattara anzuerkennen. Während der Unruhen wurden in dem westafrikanischen Land mehr als 3000 Menschen getötet. Das Gericht konnte aber keinen Beweis erkennen, dass es einen "Plan" zur Anstachelung zu der Gewalt gab. Letztlich setzte sich damals Ouattara mit Unterstützung einer Blauhelmtruppe unter Führung der früheren Kolonialmacht Frankreich durch und wurde zum Präsidenten erklärt.
Gbagbo befindet sich seit November 2011 im Gewahrsam des Haager Gerichts. Goudé war im Januar 2013 in Ghana festgenommen und anschließend ausgeliefert worden. Das Gericht ordnete nun an, die beiden Männer erst am Mittwoch freizulassen, um der Anklage Zeit für eine Stellungnahme zu geben.
Im vergangenen Jahr war die Haftstrafe gegen den früheren Vizepräsidenten der Demokratischen Republik Kongo, Jean-Pierre Bemba, vom IStGH wegen Verfahrensfehlern wieder aufgehoben worden. Er war 2016 vom IStGH in Den Haag zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem ehemaligen Milizenführer waren Kriegsverbrechen in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik angelastet worden.
(A. Walsh--BTZ)