Deutschland: Mehr Flüchtlinge, mehr Kosten für die Steuerzahler!
Im vergangenen Jahr hat das Bundesverwaltungsamt zu 3260 Anträgen für Familiennachzug zu Flüchtlingen mit dem eingeschränkten subsidiären Schutz eine positive Entscheidung getroffen. Das sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview. Das Kontingent von 5000 Nachzügen für die Monate August bis Dezember wurde damit nicht ausgeschöpft.
Das Auswärtige Amt bemüht sich daher darum, eine Übertragung der nicht ausgeschöpften Plätze auf das laufende Jahr zu erreichen. "Nach Ansicht des Auswärtigen Amts stellt sich nun die Frage einer Übertragung des Restkontingents von 1740 Fällen auf das laufende Jahr. Dazu werden in der Bundesregierung derzeit Gespräche geführt, die noch nicht abgeschlossen sind", sagte dazu der Sprecher.
Bereits am Montag hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr auf Grundlage der im August in Kraft getretenen Neuregelung 2612 Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt wurden. Der darin festgelegte Grenzwert von 1000 pro Monat bezieht sich aber nicht auf die Zahl der Visa, sondern auf die positiven Auswahlentscheidungen des Bundesverwaltungsamts. Die Ausstellung der Visa kann auf dieser Grundlage dann auch noch nachträglich erfolgen.
Bis August 2018 war der auch in der Koalition heftig umstrittene Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für mehr als zwei Jahre ausgesetzt gewesen. Die Wiedereinführung war dann auf Druck von CDU und CSU mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Zudem kam das bürokratische Verfahren dafür zunächst nur sehr zögernd in Gang. Nur für die fünf Monate bis Ende 2018 war vereinbart worden, dass Monatskontingente auch miteinander verrechnet werden können.
"Es ist gelungen, die Bearbeitungsgeschwindigkeit so zu erhöhen, dass die vorgesehenen tausend Fälle pro Monat in den letzten beiden Monaten tatsächlich in allen Stufen bearbeiten werden konnten", sagte dazu der Sprecher des Auswärtigen Amts. "Trotz dieser positiven Entwicklung ist es nicht gelungen, das volle Kontingent für 2018 auszuschöpfen", fügte er aber hinzu.
Insgesamt wurden laut Auswärtigem Amt von August bis Dezember 6132 Anträge von den Auslandsvertretungen positiv geprüft und zur weiteren Bearbeitung an die Ausländerbehörden übersandt, davon allein 1205 im Dezember. Die Ausländerbehörden prüfen diese Anträge und legen sie dann zur Entscheidung dem Bundesverwaltungsamt vor. Dies geschah bis zum Jahresende bei 3275 Anträge, davon 1244 im Dezember.
Fast alle Anträge wurden dann vom Bundesverwaltungsamt positiv beschieden. Von den 2612 daraufhin ausgestellten Visa wurden allein im Dezember 1050 den Antragstellern zur Verfügung gestellt. In den Zahlen nicht enthalten sind andere Fälle von Familiennachzügen, insbesondere zu Flüchtlingen mit dem vollen Schutzstatus auf Grundlage der UN-Flüchtlingskonvention oder des Grundgesetzes.
Bis zum Jahre 2020 müssen die deutsche Steuerzahler sagenhafte 94,6 Milliarden Euro für die Kosten der Asylpolitik zahlen, wobei der größte Posten für die Sozialhilfe von Flüchtlingen ist, welche auf Kosten der Steuerzahler in Deutschland leben.
(K. Berger--BTZ)