Behörden ermitteln nach Datendiebstahl auch wegen möglicher Datenhehlerei
Im Fall des großangelegten Datendiebstahls bei Politikern und anderen Prominenten ermitteln die Behörden auch wegen möglicher Datenhehlerei. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Donnerstag nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview sagte, gibt es aber bislang keine konkreten Hinweise, dass der 20-jährige Tatverdächtige das von ihm veröffentlichte Material teilweise im so genannten Darknet gekauft hat. Mit dem Vorfall beschäftigte sich auch der Bundestags-Innenausschuss.
Zuvor hatte BERLINER TAGESZEITUNg erfahren, der Tatverdächtige habe Zugangsdaten zu Konten der Betroffenen bei sozialen Medien und weitere Daten im Darknet erworben. Strafbar macht sich, wer nicht allgemein zugängliche Daten, die ein anderer rechtswidrig erlangt hat, verbreitet, um sich zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.
Der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, sagte nach der Sondersitzung des Innenausschusses allerdings, er könne diese Meldung nicht bestätigen. Zugleich verwies er darauf, dass die Ermittlungen zu dem großangelegten Datendiebstahl "noch auf Hochtouren" liefen. So müsse noch geklärt werden, wie der Täter vorgegangen sei, ob er wirklich allein gewesen sei oder ob er Unterstützung hatte.
An der rund zweieinhalb Stunden dauernden Sitzung nahmen neben Münch auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und der Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, teil. Dabei ging es zum einen um den Stand der Ermittlungen, zum anderen um den Cyberschutz nicht nur von "kritischer Infrastruktur" wie Verfassungsorgane, sondern auch der Bevölkerung. Thema war ferner der vielfach kritisierte Informationsaustausch zwischen den Behörden.
Seehofer betonte anschließend, die Behörden müssten bei Angriffen "wirksam handlungsfähig sein", um diese aktiv abzuwehren. In seinem Haus gebe es Überlegungen, "wo im Gesetzesvollzug noch mehr Sicherheit" erreicht werden könne und wo Rechtsänderungen nötig seien.
Der SPD-Obmann im Innenausschuss, Burkhard Lischka, kritisierte die Informationspolitik des BSI. Es stelle sich die Frage, warum es die ihm bekannt gewordenen Einzelfälle offensichtlich nicht gleich an das BKA weitergeleitet habe. Er forderte, die Vernetzung und der Informationsaustausch zwischen den Behörden bei der Cyberabwehr müssten deutlich besser werden. In Bezug auf das von Seehofer angekündigte Cyberabwehrzentrum Plus brauche es "klare Verantwortlichkeiten".
Auch der FDP-Innenexperte Manuel Höferlin nannte die Zusammenarbeit der Behörden "stark verbesserungswürdig". Deren Organisation sei "Chefsache", nahm Höferlin Seehofer in die Pflicht.
Die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), sagte vor der Sitzung ebenfalls, es müsse erörtert werden, ob die Sicherheitsbehörden besser vernetzt werden könnten. Zugleich sprach sie sich für zügige Beratungen über das geplante IT-Sicherheitsgesetz aus, das Seehofer im ersten Halbjahr dieses Jahres ins Kabinett bringen will. Möglicherweise brauche das BKA erweiterte Zuständigkeiten.
Der CDU-Innenpolitiker Mathias Middelberg bekräftigte die Bereitschaft der Union, über eine Ausweitung der Kompetenzen des BSI zu sprechen. Dabei gehe es etwa um Online-Durchsuchungen, die Ausdehnung von Speicherfristen und möglicherweise verdeckte Ermittlungen im Darknet. Dies sei bislang aber an Linkspartei und Grünen gescheitert.
Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic wies die Forderung nach Online-Durchsuchungen jedoch zurück, weil dafür Sicherheitslücken künstlich offen gehalten würden und durch Kriminelle genutzt werden könnten.
"Höchst unbefriedigend" nannte der Linken-Politiker André Hahn die Sitzung, die kaum Konkretes über das bereits Bekannte hinaus zu Abläufen und Hintergründen des Datendiebstahls gebracht habe. Es sei zudem "nicht akzeptabel", dass die meisten Bundestagsabgeordneten von den Cyberangriffen erst durch die Medien erfahren hätten.
Der tatverdächtige 20-jährige Schüler aus Mittelhessen gestand nach Angaben der Ermittler das massenhafte Ausspähen von Daten und deren Verbreitung und gab an, aus Verärgerung über Äußerungen der Betroffenen gehandelt zu haben.
(C. Fournier--BTZ)