Guatemalas Justiz setzt vorzeitiges Ende von UN-Antikorruptionsmission aus
Guatemalas Verfassungsgericht hat die Entscheidung der Regierung ausgesetzt, die Zusammenarbeit mit einer Antikorruptionsmission der UNO einseitig zu beenden. Das Gericht nahm mehrere Klagen gegen das vorzeitige Ende der Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (Cicig) zur Prüfung an, wie die Medien berichteten. Es forderte die Behörden zudem auf, alles zu tun, um die Arbeit der UN-Mission zu erleichtern.
Die Regierung von Staatschef Jimmy Morales hatte am Montag die Zusammenarbeit mit der Kommission aufgekündigt, die Korruption und andere kriminelle Machenschaften in dem zentralamerikanischen Land aufdecken soll. Korruptionsvorwürfe richten sich unter anderem gegen Familienangehörige des Präsidenten. Das Ende des Cicig-Einsatzes war ursprünglich für den 3. September 2019 vorgesehen.
2015 waren die Cicig und die guatemaltekische Staatsanwaltschaft einer Bestechungsaffäre auf die Spur gekommen, in deren Folge der damalige Präsident Otto Pérez zurücktrat. Pérez wurde beschuldigt, einer der führenden Köpfe eines Korruptionsnetzwerks beim guatemaltekischen Zoll gewesen zu sein.
Pérez Nachfolger Morales geriet 2016 mit der Cicig aneinander, als sein Bruder und sein Sohn des Steuerbetrugs und der Geldwäsche beschuldigt wurden. 2017 nahmen die Spannungen zu, als ein Parlamentsausschuss und die Kommission empfahlen, Morales Immunität aufzuheben, um dem Verdacht illegaler Wahlkampffinanzierung 2015 nachgehen zu können. Das Parlament folgte damals der Empfehlung nicht.
Morales erklärte den obersten UN-Korruptionsermittler Iván Velásquez zur "unerwünschten Person", nachdem dieser Ermittlungen gegen ihn eingeleitet hatte. Das Oberste Gericht hob die Ausweisungsanordnung des Präsidenten gegen Velásquez aber auf. Im vergangenen September wurde der Kolumbianer mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet.
Im vergangenen Dezember entzog Guatemala elf Korruptionsermittlern die Immunität und ordnete ihre Ausweisung an. Sie verließen das Land - offiziell zu Urlaubszwecken. Am 5. Januar präsentierte sich einer von ihnen an der Grenze. Er saß am Flughafen fest, bis das Verfassungsgericht am darauffolgenden Tag die Einreise nach Guatemala genehmigte.
(S. Soerensen--BTZ)