MAD-Angehöriger bald wegen Geheimnisverrats in Fall Franco A. vor Gericht
Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses muss sich ab dem 20. März ein Angehöriger des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft eine Kontaktperson des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. über Ermittlungen von Zivilbehörden innerhalb der Bundeswehr informiert haben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Für das Verfahren sind insgesamt drei Verhandlungstage bis zum 3. April anberaumt.
Der MAD-Angehörige soll laut Staatsanwaltschaft die Kontaktperson von Franco A. unbefugt darüber informiert haben, dass die Bundesanwaltschaft Durchsuchungen bei mutmaßlichen Kontaktpersonen von A. plante.
Der Fall Franco A. hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2017 Anklage gegen den Oberleutnant erhoben und ihm vorgeworfen, "aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung" heraus einen Anschlag auf das Leben ranghoher Politiker und anderer Menschen geplant zu haben, die aus seiner Sicht ein flüchtlingsfreundliches Engagement zeigten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main befand jedoch in einem im Juni veröffentlichten Beschluss, A. sei mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht fest entschlossen gewesen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu verüben. Das OLG verwies daher das Verfahren an das Landgericht Darmstadt.
(N. Nilsson--BTZ)