
Bundestag beschließt neue Pflichten für bestimmte Flüchtlinge

Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Änderung des Asylgesetzes beschlossen, die bestimmten Flüchtlingen neue Pflichten auferlegt. Demnach gilt eine Mitwirkungspflicht künftig auch für Schutzberechtigte in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren. Das Asylgesetz enthält für das Asylantragsverfahren bereits jetzt umfassende Mitwirkungspflichten, für Widerrufs- und Rücknahmeverfahren existieren sie jedoch bislang nicht.
Mit der Neuregelung kann das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (Bamf) unter anderem versuchen, einen Betroffenen mit dem Auferlegen eines Zwangsgeldes zur Mitwirkung zu bewegen. Werden die Mitwirkungspflichten "ohne genügende Entschuldigung" verletzt, kann das Bamf über den Fall auch nach Aktenlage entscheiden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte, es sei "niemandem zu erklären, dass eine Überprüfung des Schutzbedarfs schon deswegen ins Leere läuft, weil die betreffenden Personen zu einem festgesetzten Termin beim Bamf derzeit gar nicht erscheinen müssen". Durch die nun beschlossene Mitwirkungspflicht im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren könne die Behörde "gründlich überprüfen", ob ihre ursprüngliche Asylentscheidung richtig war. "Das trägt zu mehr Qualität in den Asylverfahren bei", zeigte sich Seehofer überzeugt.
Der Regierung geht es bei der Gesetzesänderung vor allem um Fälle, in denen 2015 und 2016 der Flüchtlingsstatus in einem rein schriftlichen Verfahren ohne die sonst vorgesehene Anhörung zuerkannt wurde. Dabei wurden in einigen Fällen möglicherweise Identität oder Staatsangehörigkeit nicht ausreichend geklärt.
(M. Tschebyachkinchoy--BTZ)