
Anklage wirft Wachleuten abgebliche Misshandlung von Flüchtlingen vor

Sie sollen angeblich mit Schlagstock und Pfefferspray malträtiert, eingesperrt und entwürdigend behandelt worden sein: Gut vier Jahre nach Bekanntwerden der Misshandlungen von Flüchtlingen im nordrhein-westfälischen Burbach ist der Skandal seit Donnerstag ein Fall für die Strafjustiz. Vor einer Kammer des Landgerichts Siegen begann ein Mammutverfahren gegen 29 Angeklagte, denen die Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt unter anderem Freiheitsberaubung und Körperverletzung zur Last legte.
Die Misshandlungen in der Notaufnahmeeinrichtung in Burbach waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden, die bundesweit Entsetzen auslösten: Das Video zeigte Wachleute, die einen Flüchtling dazu gezwungen haben sollen, sich auf eine mit seinem Erbrochenem verschmutzte Matratze zu legen. Auf den Handyfotos posiert ein Wachmann mit dem Fuß im Nacken eines auf dem Boden fixierten Heimbewohners.
Wegen der Straftaten müssen sich nun Mitarbeiter der Unterkunftsleitung, der Sozialbetreuung und des Wachdiensts vor Gericht verantworten. Ihnen warf der Siegener Oberstaatsanwalt Christian Kuhli am ersten Verhandlungstag eine Vielzahl von Straftaten vor, die sie von Ende 2013 bis September 2014 in wechselnder Beteiligung begangen haben sollen - neben Freiheitsberaubung und Körperverletzung auch Misshandlung, Nötigung und Diebstahl, darüber hinaus Beihilfe zu solchen Delikten.
Insgesamt listete der Anklagevertreter mehr als 50 Fälle auf, bei denen sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben sollen. Ebenfalls angeklagt sind zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg. Ihnen warf Kuhli beim Verlesen der Anklageschrift Freiheitsberaubung durch Unterlassen vor - sie sollen von den Taten gewusst haben, ohne etwas zu unternehmen.
Die Straftaten wurden laut Anklage in sogenannten Problemzimmern begangen, die seit Dezember 2013 in der Burbacher Notaufnahmeeinrichtung eingerichtet worden waren. In diesen Räumen seien Flüchtlinge "ohne rechtfertigenden Grund" teils für mehrere Tage eingesperrt worden, sagte Kuhli. Anlass seinen angebliche Verstöße der Opfer gegen die Hausordnung gewesen - als Beispiele für solche "Regelverstöße" bezeichnete der Anklagevertreter Rauchen oder Alkoholkonsum in den Zimmern des Heims.
Als Motiv für die Misshandlungen nannte Kuhli die Absicht der mutmaßlichen Täter, die Zahl der Meldungen von Zwischenfällen in der Unterkunft an Polizei- und Ordnungsbehörden "möglichst gering" zu halten und den Ruf der Einrichtung nicht zu gefährden.
Insgesamt klagte die Staatsanwaltschaft im Fall Burbach 38 Verdächtige an - zwei Verfahren gegen zusammen sechs geständige Beschuldigte wurden allerdings abgetrennt und werden voraussichtlich erst ab Anfang kommenden Jahres verhandelt. Kurz vor dem Prozessauftakt wurden auch die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte abgetrennt, weil sie erkrankt waren.
Zu Prozessbeginn am Donnerstag trennte das Gericht zudem ein Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten ab, weil dieser zu spät zur Hauptverhandlung geladen worden war - der Prozess begann daher letztlich mit 29 Angeklagten, die zwischen 26 und 65 Jahre alt sind. Wegen der Vielzahl der Verfahrensbeteiligten verhandelt das Siegener Landgericht in einem Saal des Kongresszentrums Siegerlandhalle. Der Prozess dürfte mindestens bis zum kommenden Frühjahr dauern.
(M. Taylor--BTZ)