Oberverwaltungsgericht: Vorläufiger Rodungsstopp im Hambacher Forst
Der Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Freitag veröffentlichten Eilbeschluss. Der Energiekonzern RWE darf demnach nicht mit Rodungsarbeiten beginnen, bis über eine Klage des Umweltverbands BUND entschieden ist. Die Organisatoren einer für Samstag geplanten Großkundgebung am Hambacher Forst reichten derweil Klage gegen das zuvor von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot ein.
RWE habe nicht ausreichend belegt, dass die Rodung nötig sei, um die Energieversorgung in Deutschland aufrecht zu erhalten. Der Energiekonzern darf jedoch weiter Braunkohle im Tagebau Hambach fördern, solange der Forst davon nicht betroffen ist, so der Beschluss.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hob mit seiner Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf. Dort hatte der BUND einen Eilrechtsschutz gegen den RWE-Plan zur Rodung des Hambacher Forsts beantragt, was abgewiesen worden war.
Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger zeigte sich "erleichtert, dass die Rodung des Hambacher Waldes vom Tisch ist". Das sei "ein großer Erfolg für den Naturschutz und auch ein gutes Signal für den friedlichen Protest tausender Klimaschützer im Hambacher Wald und weit darüber hinaus".
"Dies ist ein guter Tag für den Schutz von Natur und Klima und ein Meilenstein für die Anti-Kohle-Bewegung", sagte Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser am Freitag. "Die Entscheidung stoppt die Motorsägen von RWE und entlarvt die mutwillige Eskalationsstrategie des Konzerns."
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Anton Hofreiter, sieht in dem Rodungsstopp ein "Hoffnungszeichen für alle Klima- und Naturschützer". Es sei zudem ein gutes Zeichen für die Kohlekommission. Die Entscheidung schaffe "den nötigen Raum für eine politische Lösung: Wir brauchen einen schnellen Kohleausstieg und keine rücksichtslosen Kohlekonzerne", erklärte Hofreiter.
Auch Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sieht die Chance, nun eine politische Lösung für die Braunkohle finden zu können. "Das Gericht hat die Politik de facto zum Nachsitzen verdonnert und eine Verhandlungslösung ermöglicht", erklärte er. Diese muss aber jetzt auch von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Kanzlerin Angela Merkel (beide CDU) offensiv gesucht werden.
Der Energie- und Klimapolitiker der Linken im Bundestag, Lorenz Gösta Beutin, sieht in dem Rodungsstopp ein gutes Signal. "Diejenigen, die zu Zehntausenden im Hambacher Forst demonstrieren werden, stehen für die Zukunft", erklärte er. "Die Landesregierung in NRW und die Polizei verteidigen die Interessen eines Kohleriesen, der längst der Vergangenheit angehört."
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz verwies darauf, dass der Hambacher Forst noch nicht gerettet sei. Es seien weitere Proteste gegen den Braunkohleabbau notwendig.
Für Samstag hatten Umweltverbände und Initiativen zu einer weiteren Großdemonstration gegen das Vorgehen des Energiekonzerns RWE aufgerufen, zu der sie mehr als 20.000 Teilnehmer erwarten. Die Polizei Aachen hatte am Donnerstagabend ein Demonstrationsverbot erteilt. Es bestünden "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit bei der Durchführung der Versammlung", so die Begründung.
Die Verbotsverfügung sei "ein Skandal und aus unserer Sicht rechtswidrig", begründeten die Organisatoren ihren Eilantrag beim Verwaltungsgericht Aachen und beim Bundesverfassungsgericht. Veranstalter der geplanten Protestaktion von Kohlegegnern im rheinischen Braunkohlerevier sind die Umweltverbände BUND, Greenpeace, Campact, Naturfreunde Deutschlands und eine Anwohnerinitiative.
(A. Williams--BTZ)