EU - Fragwürdiges Verfahren gegen Ungarn wegen Anti-Flüchtlings-Gesetz
Die EU-Kommission hat wegen der umstrittenen "Stop-Soros-Gesetze" ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Die Gesetze, die Flüchtlingshelfern in Ungarn mit Gefängnisstrafen drohen, werfen "Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem EU-Recht" auf, wie die Brüsseler Behörde aktuell mitteilte. Die Kommission sieht dadurch die Rechte von Asylbewerbern beschnitten. Sie räumte der ungarischen Regierung zwei Monate ein, auf die Einwände zu reagieren.
Die Neuregelungen führen im ungarischen Strafgesetzbuch den Straftatbestand der "Beihilfe zur illegalen Migration" ein. Das ungarische Parlament hatte das Gesetzespaket im Juni verabschiedet. Es sieht bis zu ein Jahr Haft für jeden vor, der einem illegal aus einem Nicht-Schengen-Land nach Ungarn eingereisten Migranten hilft, wenn dessen Leben nicht unmittelbar in Gefahr ist.
Die Kommission beanstandete eine "Kriminalisierung von Tätigkeiten zur Unterstützung von Asyl- und Aufenthaltsanträgen". So werde das Recht von Asylbewerbern beschnitten, mit anerkannten Hilfsorganisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten. Außerdem habe das Gesetz neue Gründe für die Unzulässigkeit von Asylanträgen eingeführt, die nicht im EU-Recht vorgesehen seien. Ihre Bedenken übermittelte die Kommission der ungarischen Regierung in einem so genannten Aufforderungsschreiben. Dies ist die erste Stufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren.
Die Gesetze werden unter Anspielung auf den ungarischstämmigen US-Milliardär George Soros oft als "Stop-Soros-Gesetze" bezeichnet. Die Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban betrachtet den als Mäzen aktiven Soros als Gegner. Dessen international tätige Stiftung unterstützt unter anderem mehrere Bürgerrechtsbewegungen in Ungarn. Orban wirft Soros vor, über seine Organisation "Masseneinwanderung" in die EU zu steuern.
Im Zusammenhang mit den Asyl- und Rückführungsvorschriften des Landes, insbesondere wegen der an der Grenze eingerichteten Transitzonen für Asylbewerber, läuft bereits ein Verfahren der EU-Kommission gegen die Regierung in Budapest. Am Mittwoch entschied die Behörde zudem, in diesem Fall Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzulegen.
(K. Berger--BTZ)