SPD: Seehofer hat "unsauber" bei Erstellung von "Masterplan" gearbeitet
Die SPD wirft Bundesinnenminister und CSU-Chef Horst Seehofer vor, bei der Erarbeitung seines "Masterplans Migration" seine Befugnisse als Minister für Parteizwecke genutzt zu haben. "Statt seine Arbeit als Innenminister zu machen, hat Horst Seehofer sein Regierungsamt zu Wahlkampfzwecken missbraucht", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview.
Anlass für die Kritik ist ein von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu dem Fall. Darin heben die Bundestagsexperten hervor, im politischen Meinungsstreit müsse unter der Maßgabe des "staatlichen Neutralitätsgebots" sichergestellt sein, dass ein "Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt".
Nur wenn ein Regierungsmitglied mit seiner Äußerung oder seinem Handlungsvorschlag amtliche Aufgaben wahrnehme, "kann es auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel zurückgreifen". Die Gutachter verweisen auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Seehofer hatte seinen Masterplan vom Bundesinnenministerium erarbeiten lassen, ihn allerdings zunächst, versehen mit einer entsprechend lautenden Titelseite, als CSU-Vorsitzender am 1. Juli in einer Sitzung des Parteivorstands an die Mitglieder und die ebenfalls anwesenden christsozialen Bundestagsabgeordneten verteilt. Die finale Version des Masterplans stellte Seehofer auf einer Pressekonferenz im Innenministerium vergangenen Dienstag vor.
Dieses Vorgehen hatte auch die Grünen-Fraktion auf den Plan gerufen. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) lässt derzeit auf ihre Initiative prüfen, ob die Erstellung des Masterplans rechtmäßig erfolgte. Die Grünen erklärten dazu, das Bundesinnenministerium als "Außenstelle" für den CSU-Wahlkampf zu nutzen sei "nicht akzeptabel". In Bayern wird im Oktober gewählt.
Die Gutachter des Bundestags verweisen nach Informationen von BERLINER TAGESZEITUNG auf Fälle, bei denen ein Bundesminister einen "Handlungsvorschlag sowohl für die Bundesregierung nutzt, als auch für die Partei, der er angehört". Eine strikte Trennung sei nicht möglich. Wenn ein Minister aber öffentliche Mittel "für parteipolitische Arbeit oder politischen Meinungskampf" nutze, liege "ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Prinzipien vor".
Der SPD-Politiker Fechner sieht daher den Fall keinesfalls als erledigt an. "Der Bundesrechnungshof wurde von mir informiert und sollte sich mit dem Vorgang befassen", sagte er hierzu im Interview.
(L. Pchartschoy--BTZ)