Inmitten der Debatte um Sami A. soll Tunesien sicheres Herkunftsland werden
Inmitten der Debatte um die Abschiebung des mutmaßlichen islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien unternimmt die Bundesregierung einen erneuten Versuch, das Land als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Das Bundeskabinett will am Mittwoch zudem Algerien, Marokko und Georgien auf die Liste setzen, um Abschiebungen in diese Länder zu erleichtern. Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit geringen Asylchancen der Bewerber aus diesen Staaten.
Es ist nicht das erste Mal, dass die große Koalition die drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen will. In den vergangenen Jahren hatten die Grünen dies allerdings durch ihr Nein im Bundesrat verhindert.
Die Grünen verwiesen dabei auf die aus ihrer Sicht unzureichende Menschenrechtslage in Marokko, Algerien und Tunesien. An dieser Einschätzung dürfte sich wenig geändert haben. Im Fall von Georgien ist es der erste Versuch der Bundesregierung, das Land auf die Liste zu setzen. Darauf stehen bislang sechs Balkanstaaten sowie Ghana und Senegal.
Im Fall von Tunesien kommt der erwartete Kabinettsbeschluss inmitten der Diskussion um die juristisch umstrittene Abschiebung des mutmaßlichen tunesischen Islamisten Sami A. Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am Freitagmorgen in sein Heimatland abgeschoben worden.
Am Vortag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jedoch ein Abschiebeverbot verhängt und dies mit der Menschenrechtslage in dem Land begründet. Es liege keine "diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung" vor, dass Sami A. in dem nordafrikanischen Land keine Folter drohe, hieß es zur Begründung.
Die Entscheidung des Gerichts lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. in den frühen Morgenstunden allerdings nicht vor. Die Gelsenkirchener Richter entschieden daraufhin, dass der Tunesier nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Dagegen kündigte die zuständige Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Widerspruch an.
Der Fall hat eine Debatte über die politische und organisatorische Verantwortung für den heiklen Vorgang ausgelöst. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) forderte am Dienstag Aufklärung zur Rolle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Es werde immer klarer, dass das Bamf das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen getäuscht habe, erklärte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. "Das Bamf wusste, dass eine gerichtliche Entscheidung unmittelbar bevorsteht, und hätte deshalb vor dieser Entscheidung keine unumkehrbaren Fakten zu Lasten von Sami A. schaffen dürfen."
Der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck kritisierte das Vorgehen der Behörden scharf. "Man beugt nicht den Rechtsstaat", sagte Habeck im ZDF-"Morgenmagazin". "Jetzt stehen wir da wie eine Chaostruppe." Die Verantwortung dafür liege bei Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
In der "Bild"-Zeitung vom Dienstag warf der in Tunesien inhaftierte Sami A. Deutschland vor, ihn "entführt" zu haben. "Um drei Uhr früh haben sie mich einfach (aus dem Abschiebegefängnis) mitgenommen. Ich habe der Polizei gesagt: Das geht so nicht, ein Gericht hat meine Abschiebung untersagt! Aber sie haben gesagt, dass das von ganz oben kommt und ich nichts dagegen tun könne."
(O. Larsen--BTZ)