Herxheimer Kirche: Hakenkreuze am Turm kein Fall für den Staatsanwalt
Auch die Generalstaatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Zweibrücken sieht in zwei seit 1934 in die Mauern eines Kirchturms in Herxheim gemeißelten Hakenkreuzen keinen Grund für Ermittlungen. Nach eigenen Angaben vom Dienstag lehnte sie eine Beschwerde gegen eine gleichlautende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankenthal ab. Die beiden Nazisymbole begründeten keinen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten, erklärte die Behörde.
Die Jakobskirche in Herxheim war bereits vor einiger Zeit wegen der in ihrem Turm aufgehängtem sogenannten Hitlerglocke in die Diskussion geraten. In einem umstrittenen Beschluss entschied der Gemeinderat entschieden, diese nicht zu entfernen. Ergänzend finden sich an dem Kirchturm außen zwei eingemeißelte Hakenkreuze, daher ging bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige ein.
Nach der negativen Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankenthal legte der Anzeigenerstatter eine Beschwerde bei der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft ein. Diese prüfte erneut, ob sich der Eigentümer der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Unterlassen schuldig machen könnte, weil er die Relikte aus der Nazizeit nicht entfernen lässt. Dies sei bei der "gebotenen Gesamtschau" aber nicht der Fall, hieß es nun.
Ausschlaggebend sei unter anderem, dass sich die Hakenkreuze schon seit dem Jahr 1934 unverändert am Kirchturm befänden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Darüber hinaus seien diese vom Boden aus je nach Lichteinfall und Position des Beobachters "gar nicht oder allenfalls äußerst eingeschränkt öffentlich wahrnehmbar".
(W. Winogradow--BTZ)