Bewährungsstrafe nach Messerattentat auf Bürgermeister von Altena
Im Prozess um das Messerattentat auf den Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt Altena ist der 56-jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Hagen verurteilte Werner S. am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung, nachdem die Staatsanwaltschaft vom ursprünglich erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt war. Die Richter blieben beim Strafmaß unter der Anklageforderung von zweieinhalb Jahren Haft. Haftstrafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Hagener Strafkammer hatte am Donnerstag den Haftbefehl gegen den Mann mit der Begründung aufgehoben, dass nicht mehr von einem Tötungsvorsatz des 56-Jährigen bei der Tat vom vergangenen November auszugehen sei. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Montag an: Der 56-Jährige habe Altenas Bürgermeister Andreas Hollstein (CDU) nicht töten, sondern lediglich "in Todesangst versetzen" wollen.
Der geständige Angeklagte, der vor Gericht jede Tötungsabsicht und fremdenfeindliche Motivation bestritt, musste also nur noch mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen. Er hatte in dem Hagener Prozess jede Tötungsabsicht und fremdenfeindliche Motivation bestritten. Der für seine humane Flüchtlingspolitik bekannte Bürgermeister war bei dem Attentat Ende November 2017 leicht verletzt worden.
(D. Fjodorow--BTZ)