Anwalt der Bremer Ex-Bamf-Chefin Ulrike B. weist Vorwürfe zurück
In der Bremer Asylaffäre hat der Anwalt der früheren Leiterin der dortigen Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Vorwürfe gegen seine Mandantin zurückgewiesen. Ulrike B. werde von den Medien und ihren eigenen Vorgesetzten vorverurteilt, sagte Erich Joester nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG. Es gehe nicht an, dass "diejenigen, die zur Fürsorge aufgerufen sind, nämlich ihre Vorgesetzten bis hin zum Minister, jetzt Vorwürfe erheben, ohne ihr rechtliches Gehör gewährt zu haben", kritisierte der Anwalt.
Im April war bekannt geworden, dass die Bremer Bamf-Außenstelle zwischen 2013 und 2016 in mindestens 1200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt haben soll. Gegen die frühere Leiterin der Behörde und weitere Beschuldigte wird deshalb ermittelt.
Den Vorwurf der Bestechlichkeit wies Joester zurück. Seine Mandantin habe nie Geld angenommen. Die Vorwürfe seien "Unsinn". Weder habe sie Vorteile angenommen, noch habe sie Geld an Anwälte angewiesen, die dafür Asylsuchende gezielt nach Bremen gebracht haben sollen. Dies lasse sich belegen, sagte der Anwalt. Die Verfahren seien vielmehr aus Gründen der Überlastung anderer Außenstellen und mit Wissen der Zentrale des Bamf in Nürnberg nach Bremen verlegt worden.
Den von der Innenrevision des Bamf erhobenen Vorwurf, die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle habe bei ihren Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip missachtet, nannte Joester "ein Stück aus dem Tollhaus". Das Vier-Augen-Prinzip sei von der Bamf-Zentrale erst am 1. September 2017 eingeführt worden. Die von der Innenrevision des Bamf überprüften Fälle bezögen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017.
"Wie kann man jemanden vorwerfen, eine Vorschrift missachtet zu haben, wenn es diese Vorschrift noch gar nicht gab?", sagte Joester. Der Vorwurf sei also "absurd", zumal sich ausgerechnet seine Mandantin für das Vier-Augen-Prinzip eingesetzt habe.
Auf Anfrage von BERLINER TAGESZEITUNG nahmen zunächst weder das Bamf in Nürnberg noch das Bundesinnenministerium zu der Kritik des Anwalts Stellung. Gegen Ulrike B. läuft bei der Staatsanwaltschaft Bremen ein Ermittlungsverfahren. Sie soll mit insbesondere mit einem Anwalt aus Hildesheim zusammengearbeitet und unrechtmäßig Asylbescheide ausgestellt haben.
Auch der Anwalt von Irfan C. wies die Vorwürfe zurück. Dass Ulrike B. viele der betroffenen Asylanträge mangels Zuständigkeit gar nicht hätte bearbeiten dürfen, sei "haltlos", sagte Henning Sonnenberg. Seinen Angaben zufolge gab es einen Erlass der Bamf-Zentrale in Nürnberg, wonach die Bremer Außenstelle - zumindest zeitweise - auch für die Bearbeitung von Asylanträgen aus Teilen von Niedersachsen zuständig war. Bestätigt wurde dieses Verfahren auf Anfrage von BERLINER TAGESZEITUNG vom Ordnungsamt des Landkreises Cuxhaven.
Flüchtlinge aus dem Landkreis Cuxhaven seien deswegen zumindest im Jahr 2015 zur Antragstellung nach Bremen gebracht worden. Für den Transport seien von den jeweils zuständigen Kommunen Busse gechartert worden. Dass Anwälte Flüchtlinge busweise nach Bremen gebracht hätten, um dort ihre Anträge bearbeiten zu lassen, sei daher eine "Räuberpistole", sagte Sonnerberg.
(O. Petrow--BTZ)