Arbeitsminister Heil will Arbeitslosen-Beitrag 2019 um 0,3 Punkte senken
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Schutz der Arbeitslosenversicherung ausweiten und dafür den Beitrag nicht stärker as bislang absenken: Der Minister schlug am Mittwoch vor, den Beitrag Anfang 2019 um 0,3 Punkte auf 2,7 Prozent zu reduzieren. Das Arbeitslosengeld I will er künftig schon nach zehn statt bislang zwölf Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gewähren. Die CSU kritisierte Heils Vorhaben.
Heil sagte, die Bundesagentur für Arbeit (BA) müsse handlungsfähig bleiben. Es müsse eine Balance gefunden werden zwischen der Notwendigkeit für Rücklagen in der Krise und der Entlastung der Arbeitnehmer. Deshalb wolle er an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Absenkung des Beitrages um 0,3 Punkte festhalten. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), erklärte sich einverstanden mit der Absenkung um diese Größenordnung. Da die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit trotz dieser Senkung weiter anwachsen werde, müsse 2019 "über weitere Schritte nachgedacht und dabei auch eine weitere Beitragssatzsenkung erwogen werden".
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte die Absenkung des Beitrages um 0,3 Punkte hingegen als unzureichend. Dies sei "nicht ehrgeizig genug", erklärte er. Die FDP plädierte für eine Senkung um 0,5 Punkte. Aber dafür "fehlt der GroKo leider der Mut", kritisierte ihr Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel.
Heil unterbreitete seinen Vorschlag zur Arbeitslosenversicherung im Rahmen seines Konzeptes für eine Qualifizierungsoffensive. Dazu gehört auch der Vorschlag, das Arbeitslosengeld bereits nach zehnmonatiger Beschäftigung zu gewähren. Dabei soll nach Heils Vorstellungen ein Zeitraum von drei Jahren berücksichtigt werden. Bisher gilt, dass zwölf Monate innerhalb von zwei Jahren erreicht sein müssen.
Davon würden jährlich bis zu 100.000 Menschen profitieren, sagte Heil. Arbeitslose, die an einer Weiterbildung teilnehmen, sollen nach seinen Vorstellungen im Anschluss bis zu drei Monate Arbeitslosengeld bekommen. Bislang gilt hier ein Monat. Hier kam auch von Weiß ein klares Nein: "Rechtsänderungen, die nicht im Koalitionsvertrag stehen, lehnen wir ab."
Heil will zusätzliche Gelder für die Weiterbildung zur Verfügung stellen, um die Arbeitnehmer fit zu machen für die Digitalisierung. Das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach lobte Heils Konzept als "Gebot der Stunde". Dadurch kämen auch befristet Beschäftigte, Projektmitarbeiter, sowie Saison- und Leiharbeiter leichter in den Schutz der Arbeitslosenversicherung.
Kritik kam hingegen von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sprach von "Schnellschüssen", die "unausgegoren und teuer" seien. Die Ausweitung des Arbeitslosengeldanspruchs setze Fehlanreize, sich nicht um eine neue Beschäftigung zu bemühen.
Heil hielt an dem Vorhaben fest, das Gesetz zum Recht auf befristete Teilzeit bis Anfang 2019 einzuführen. Dafür müsse es noch vor der Sommerpause ins Kabinett. Ursprünglich hatte es bereits diesen Mittwoch von der Ministerrunde beraten werden sollen, aber es gibt noch Bedenken in der Union. Das Recht auf befristete Teilzeit soll demnach für Unternehmen mit über 45 Beschäftigten gelten. Bei Betrieben bis zu 200 Mitarbeiter soll aber lediglich einem pro 15 Mitarbeitern der Anspruch gewährt werden müssen.
(D. Meier--BTZ)