Heil will Bedingungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes I verbessern
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive auch die Bedingungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes I verbessern. Anspruch darauf soll künftig bereits haben, wer innerhalb von drei Jahren zehn Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen kann, wie es in dem am Mittwoch von Heil in Berlin vorgestellten Konzept heißt. Bislang müssen innerhalb von zwei Jahren zwölf Monate nachgewiesen werden.
Davon würden jährlich bis zu 100.000 Menschen profitieren, sagte Heil. Arbeitslose, die an einer Weiterbildung teilnehmen, sollen nach seine Vorstellungen im Anschluss bis zu drei Monaten Arbeitslosengeld bekommen. Bislang gilt hier ein Monat. Damit solle die Suche nach einer qualifizierungsgerechten Beschäftigung besser unterstützt werden.
Durch einen Ausbau der Weiterbildung sollen die Arbeitnehmer für die digitalisierte Arbeitswelt fit gemacht werden. Um das Vorhaben zu finanzieren, will es Heil bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte belassen. Als Termin für die Absenkung schlägt er den 1. Januar vor. Der Beitrag würde dann von derzeit 3,0 Prozent auf 2,7 Prozent sinken.
Damit droht der Koalition neuer Streit. Denn bei der Union wird eine Absenkung um 0,5 Punkte verlangt. Heil rechtfertigte sein Vorhaben ausdrücklich: Die Bundesagentur für Arbeit müsse handlungsfähig bleiben und für schlechtere Zeiten gewappnet sein. Es müsse die richtige Balance zwischen Rücklagen für Krisen und eine Entlastung der Bürger gefunden werden.
(C. Fournier--BTZ)