Terror: Hälfte der ausgereisten Dschihadisten hat deutschen Pass
Der Bundesregierung liegen laut Erkenntnisse zu "mehr als tausend Islamisten aus Deutschland" vor, die zur Unterstützung einer Terrororganisation in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind. Mehr als die Hälfte der ausgereisten Dschihadisten besitze nach Angaben der Sicherheitsbehörden die deutsche Staatsangehörigkeit, erfuhr BERLINER TAGESZEITUNG am Sonntag unter Berufung auf eine Antwort der Regierung auf Anfrage der Linken.
Damit steige die Zahl der Ausreisen von Dschihadisten weiter, jedoch deutlich langsamer als noch vor zwei Jahren. Seit 2013 seien zudem 243 Anhänger der kurdischen Arbeiterpartei PKK und der kurdischen Partei PYD in Richtung Konfliktregion ausgereist, um die Anti-IS-Koalition zu unterstützen, erfuhr BERLINER TAGESZEITUNG weiter aus der Antwort. Die PKK gilt in Deutschland als ausländische Terrorvereinigung.
Die Linken-Fraktion kritisierte das Vorhaben der Koalition, ausgereisten Dschihadisten die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Das sei "reine Symbolpolitik" und "pure Augenwischerei", sagte die Innenexpertin der Fraktion, Ulla Jelpke. Sie halte ein solches Gesetz für verfassungswidrig. Zudem würde eine solche Maßnahme auch Deutsche bestrafen, die auf Seiten der Kurden "den Kampf gegen den Islamischen Staat entscheidend mitgetragen" hätten.
Auch vom Koalitionspartner SPD kommt Kritik an dem Gesetzesvorhaben. "Das ist mehr Symbol als nützliche Politik", sagte SPD-Innenexperte und Mitglied des Bundesvorstands, Uli Grötsch. Kämen Dschihadisten aus den Kampfgebieten nach Deutschland zurück, brauche es Strafverfolgung und Deradikalisierung. "Wer auf Passentzug setzt, macht es sich zu einfach."
Der Innenexperte der CDU-Bundestagsfraktion, Armin Schuster, verteidigte dagegen die geplante Maßnahme. Ein rückkehrender Dschihadist, der nicht mehr Deutscher ist, könne zudem an der Grenze zurückgewiesen werden, sagte Schuster gegenüber Medienvertretern.
Wie viele Menschen insgesamt aus Deutschland für Kampfhandlungen in das Dschihad-Gebiet ausgereist sind und zudem im Besitz der deutschen und einer weiteren Staatsbürgerschaft sind, ist der Bundesregierung nicht genau bekannt. Das Bundesinnenministerium schrieb auf Nachfrage der Linksfraktion: "Der Bundesregierung liegen in der Regel jedoch keine gerichtsverwertbaren Erkenntnisse darüber vor, ob, inwieweit und mit welchem Tatbeitrag sich die ausgereisten Personen im Kampfgebiet strafbar gemacht haben", da eine Beweiserhebung "aktuell nur sehr eingeschränkt möglich" sei.
(H. Müller--BTZ)