Gericht setzt Angeklagten in Prozess um Wehrhahn-Anschlag auf freien Fuß
Der wegen eines Bombenanschlags auf den Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor etwa 18 Jahren angeklagte Ralf S. gilt nach Einschätzung des Landgerichts Düsseldorf nicht länger als dringend tatverdächtig. Nach eigenen Angaben vom Donnerstag hoben die Richter den Untersuchungshaftbefehl gegen den 51-Jährigen deshalb auf. Sie begründeten dies mit Zeugenaussagen, die nicht ausreichend belastbar seien.
Der seit Januar laufende Prozess geht allerdings weiter. Außerdem kann die Staatsanwaltschaft noch Beschwerde gegen die Entscheidung einreichen, S. auf freien Fuß zu setzen. Laut Landgericht erfolgte der Beschluss nach einer Bewertung der bisherigen Beweisaufnahme. Unter anderem hätten sich Angaben mehrerer Zeugen, denen gegenüber der Angeklagte den Anschlag angeblich ankündigte oder gestand, als "nicht hinreichend belastbar erwiesen", teilten die Richter mit.
Demnach gilt S. für sie weiterhin als tatverdächtig, jedoch nicht mehr als dringend tatverdächtig. Der juristische Unterschied hat Folgen etwa für die Frage, ob Untersuchungshaft angemessen ist.
Bei dem mutmaßlich fremdenfeindlich motivierten Anschlag auf den S-Bahnhof in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt waren am 27. Juli 2000 zehn Sprachschüler aus Osteuropa teils schwer verletzt worden. Eine Frau verlor bei der Explosion eines ferngezündeten Sprengsatzes ihr ungeborenes Kind. Die Staatsanwaltschaft wirft S. mehrfachen Mordversuch vor. S. bestreitet die Vorwürfe mit Nachdruck.
Der 51-Jährige war bereits unmittelbar nach dem Anschlag ins Visier der Ermittler gerückt, diese fanden allerdings keine Beweise. Der als Neonazi bekannte Betreiber eines Militariahandels rückte aber 2014 erneut in den Fokus, nachdem ein früherer Mithäftling berichtet hatte, S. habe sich mit dem Anschlag gebrüstet. Als Folge der wieder aufgenommenen Ermittlungen wurde er verhaftet und angeklagt.
(N. Lebedew--BTZ)