Es gibt keinen Familiennachzug für Angehörige ehemaliger Gefährder
Das Gesetz zum Familiennachzug für Flüchtlinge soll nun doch keine Ausnahmeregelung für Angehörige ehemaliger Gefährder enthalten. Die SPD-Bundestagsfraktion erklärte am Donnerstag, es müsse verhindert werden, dass sich durch den Nachzug etwa zu Terrorsympathisanten "eine verfassungsfeindliche Grundhaltung in Familienverbünden verfestigt". Ihre Fraktion lehne daher "jedwede Ausnahme beim Familiennachzug für Gefährder ab", erklärten SPD-Fraktionsvize Eva Högl und der innenpolitische Sprecher Burkhard Lischka.
Die im Gesetzentwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU) bislang bestehende Ausnahmeregelung soll im parlamentarischen Verfahren gestrichen werden, bestätigte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Fraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) begrüßte, "dass die SPD nun einlenkt". Die Union habe bei dem Thema "von Anfang an eine ganz klare Haltung" gehabt.
Die Neuregelung zum Familiennachzug wurde Anfang Mai vom Kabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf enthielt den Passus, dass in Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden, wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln distanziert. Nach Darstellung der Union hatte das SPD-geführte Bundesjustizministerium auf der Ausnahmeregelung bestanden.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der seit 2016 ausgesetzte Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab Anfang August wieder in stark eingeschränktem Umfang zugelassen wird. Der Familiennachzug war eines der großen Streitthemen bei den Koalitionsverhandlungen - und sorgte auch in den vergangenen Wochen wieder für Auseinandersetzungen zwischen Union und SPD.
(Y. Rousseau--BTZ)