Für Rente über Grundsicherung ist Mindestlohn von 12,63 Euro nötig
Berechnungen der Bundesregierung zufolge müsste der Mindestlohn massiv angehoben werden, damit Betroffene im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung bekommen. Um dies zu erreichen, müssten anstelle des derzeitigen Mindestlohns von 8,84 Euro mindestens 12,63 Euro pro Stunde gezahlt werden, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, von welcher BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) erfuhr.
Dem Ministerium zufolge liegt der durchschnittliche Bruttobedarf von Empfängern der Grundsicherung im Alter derzeit bei 814 Euro - jedenfalls dann, wenn sie nicht in Alterseinrichtungen leben. In dem Schreiben heißt es dem Bericht zufolge: "Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre aktuell rechnerisch ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich."
Diese Betrachtung vernachlässige allerdings die zusätzliche Altersvorsorge, mit der eine deutlich höhere Gesamtversorgung erzielt werden könne, erklärte das Ministerium weiter.
Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl wertete die Antwort des Ministeriums als Bestätigung für die Forderung ihrer Partei nach einer massiven Anhebung des Mindestlohns. "Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Armutslohn und macht Menschen zu Sozialfällen", sagte Ferschl hierzu. Der Mindestlohn müsse unverzüglich auf zwölf Euro angehoben werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will sich nach Worten seines Vorsitzenden Reiner Hoffmann für eine "spürbare Erhöhung" stark machen. Dies sagte Hoffmann nach BTZ-Information. Die Wirtschaftslage sei gut, "also muss es auch einen ordentlichen Zuschlag geben". Das Ziel müsse sein, "zu einem existenzsichernden Mindestlohn zu kommen".
Die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission beschließt regelmäßig über die Anpassung der Lohnuntergrenze. In dem Expertengremium sind auch die Gewerkschaften vertreten
(L. Solowjow--BTZ)