London entschuldigt sich bei früherem Gaddafi-Gegner Belhadsch
Die britische Regierung hat sich offiziell bei dem früheren Gaddafi-Gegner Abdel Hakim Belhadsch entschuldigt, in dessen illegale Auslieferung an Libyen London verwickelt war. "Im Namen der Regierung Ihrer Majestät entschuldige ich mich vorbehaltlos", schrieb Premierministerin Theresa May in einem Brief an Belhadsch und seine Ehefrau, den der britische Generalstaatsanwalt Jeremy Wright am Donnerstag im Parlament verlas.
Belhadsch und seine damals schwangere Frau waren 2004 auf einen Tipp des britischen Auslandsgeheimdienstes MI6 hin in Bangkok von Agenten des US-Geheimdienstes CIA festgenommen worden. Sie wurden illegal nach Tripolis ausgeliefert, wo Belhadsch zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt und nach eigenen Angaben regelmäßig gefoltert wurde.
Nach dem Sturz des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi 2011 wurde Belhadsch Militärchef in Tripolis. Ende 2011 zogen er und seine Frau Fatima Budschar gegen die britische Regierung vor Gericht. Diese entschuldigte sich nun nicht nur offiziell, sondern überwies Budschar auch 570.000 Euro als Entschädigung. Belhadsch hatte neben einer Entschuldigung nur eine symbolische Entschädigung von einem Pfund gefordert.
Belhadsch nahm die Entschuldigung an. Zugleich danke er May und Wright für ihre "mutige Entscheidung", sagte er am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Istanbul, wo er mittlerweile lebt. Belhadsch hatte nach seiner Freilassung in Libyen die islamisch-konservative Partei al-Watan sowie einen Fernsehsender gegründet.
Auch der frühere libysche Oppositionelle Sami al-Saadi hatte dem damaligen britischen Innenminister Jack Straw vorgeworfen, dem MI6 erlaubt zu haben, der CIA Informationen zukommen zu lassen, die dann zu seiner Auslieferung und Folterung führten. Al-Saadi war 2004 mit seiner Frau und vier Kindern in Hongkong festgenommen und nach Libyen ausgeliefert worden. Er hatte nach Angaben seines Anwalts vom Dezember 2012 umgerechnet 2,8 Millionen Euro Entschädigung von der britischen Regierung erhalten.
(K. Berger--BTZ)