Berlin: Seehofers Gesetzentwurf zum Familiennachzug wird abgeändert
Der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erarbeitete Gesetzentwurf für die Neuregelung des Familiennachzugs wird noch einmal verändert. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) sagte nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, die Vorlage befinde sich in der internen Abstimmung der Regierung. "Damit stehen die Kriterien noch nicht fest." Am letztendlichen Modell, für wen und unter welchen Bedingungen der Familiennachzug gewährt wird, werde derzeit gearbeitet.
Es sei "das gute Recht eines jeden Ministers, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der seinen Vorstellungen entspricht", sagte Braun mit Blick auf Seehofer. Der Entwurf werde allerdings von der Bundesregierung "nur dann verabschiedet, wenn im Kabinett Einigkeit darüber herrscht".
Der Entwurf hatte vielfach für Kritik gesorgt. Insbesondere Flüchtlingsorganiationen hatten kritisiert, die Kriterien für den Nachzug der Angehörigen von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz seien zu streng ausgelegt. Auch bei der Union hieß es, dem Aspekt der Integrationsleistungen müsse in dem Gesetz stärker Rechnung getragen werden.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass der Familiennachzug von Flüchtlingen mit dem eingeschränkten, subsidiärem Schutz bis Ende Juli ausgesetzt bleibt und dann für 1000 Angehörige pro Monat wieder erlaubt werden soll. Nach welchen Kriterien diese ausgesucht werden, soll das neue Gesetz festlegen.
(A. Williams--BTZ)