Antisemitismusvorwürfe: Musiker Ofarim wegen Verleumdung in Leipzig vor Gericht
Mehr als zwei Jahre nach den von Gil Ofarim gegen einen Hotelmitarbeiter erhobenen Antisemitismusvorwürfen hat am Dienstag vor dem Landgericht Leipzig der Prozess gegen den Musiker begonnen. Ofarim ist wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung angeklagt. Der 41-Jährige beharrte vor Prozessbeginn auf seinen Aussagen.
Hintergrund ist ein am 5. Oktober 2021 von dem Musiker in den sozialen Netzwerken verbreitetes Video. Darin gibt Ofarim an, er sei von einem Mitarbeiter des Leipziger Hotels "Westin" beim Einchecken aufgefordert worden, eine Halskette mit Davidstern abzulegen.
Das Video schlug damals hohe Wellen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft trug sich der von dem 41-Jährigen geschilderte Vorfall aber so nicht zu. Weil der Musiker seine Vorwürfe auch gegenüber der Polizei wiederholte und zur Anzeige brachte, muss er sich nun wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten. In der "Welt am Sonntag" bekräftigte hingegen Ofarim seine Anschuldigungen. Er "habe, so wie es war, alles gesagt".
Die Ermittlungen gegen den von ihm beschuldigten Hotelmitarbeiter wurden im Frühjahr 2022 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sah keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Mann. Er nimmt als Nebenkläger am Prozess teil.
Abgesehen von den Verleumdungsvorwürfen ist Ofarim auch wegen falscher Versicherung an Eides statt angeklagt. Hintergrund sind zwei Anträge zum Erlass von einstweiligen Verfügungen, mit denen Presseveröffentlichungen untersagt werden sollten. Darin soll Ofarim wahrheitswidrig eidesstattlich versichert haben, er habe nie gesagt, dass das von ihm erstellte Video "viral gehen" solle. Die Staatsanwaltschaft hält dies für unwahr.
Dass die Anklage nicht wie üblich bei solchen Vorwürfen am Amtsgericht, sondern am Landgericht Leipzig erfolgte, wurde mit dem großen öffentlichen Interesse begründet. Ofarims Anwälte sprachen im Vorfeld hingegen von einem "Schauprozess". Für das Verfahren, in dem mehr als 20 Zeuginnen und Zeugen geladen sind, wurden zunächst zehn Verhandlungstage bis zum 7. Dezember angesetzt.
O. Joergensen--BTZ