Defizit gesetzlicher Krankenkassen betrug bis Ende September 3,7 Milliarden Euro
Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) betrug in den ersten neun Monaten des Jahres zusammen 3,7 Milliarden Euro. Das geht aus dem Bericht über die GKV-Finanzentwicklung für die ersten drei Quartale 2024 hervor, wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag mitteilte. Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) führte das Defizit auf einen "inflationsbedingt hohen Anstieg der Ausgaben für Personal und medizinische Leistungen" zurück.
Die Finanzreserven der 95 gesetzlichen Krankenkassen betrugen dem Bericht zufolge zum Ende des dritten Quartals noch rund 4,7 Milliarden Euro. Dies entspreche 0,17 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben wurde damit unterschritten. Die vorläufigen Finanzergebnisse der Kassen für das Gesamtjahr sollen Ende Februar bekanntgegeben werden.
Das Problem sei, "dass es in den letzten zehn Jahren versäumt wurde, die ineffizienten Strukturen des deutschen Gesundheitswesens zu modernisieren und für die Zukunft fit zu machen", erklärte Lauterbach dazu weiter. Das mache sich zum Beispiel in sehr hohen Ausgabenzuwächsen im Krankenhausbereich bemerkbar, der für ein Drittel der Gesamtausgaben verantwortlich sei. "Auch die mangelhafte Prävention unseres Systems kostet sehr viel Geld", fügte Lauterbach hinzu.
Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen den Angaben zufolge 2024 bis Ende September um 7,8 Prozent. Dies entspricht dem prozentualen Anstieg im Krankenhausbereich, was dort zu Mehrkosten von 5,4 Milliarden Euro führte.
Bei den Pflegepersonalkosten gab es einen Zuwachs um 12,8 Prozent oder 1,9 Milliarden Euro. Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 9,9 Prozent oder 3,7 Milliarden Euro. Bei ambulant-ärztlichen Behandlungen wurde ein Anstieg um 6,4 Prozent oder 2,2 Milliarden Euro verzeichnet.
Die Beitragseinnahmen stiegen im gleichen Zeitraum um 5,6 Prozent. Mit Blick auf die Finanzlage der Kassen hatte des Gesundheitsministerium bereits Anfang November den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Kassen auf 2,5 Prozent angehoben. Dies sind 0,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Tatsächlich lag der durchschnittlich von den Kassen erhobene Zusatzbeitragssatz im November allerdings bereits bei 1,83 Prozent, da viele Kassen während der vergangenen Monate die Beiträge erhöht hatten.
Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben, finanziert jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
S. Soerensen--BTZ