Gesundheitsdaten: EU-Parlament beschließt grenzübergreifende E-Akte und Rezepte
Das Europäische Parlament hat den Weg für grenzübergreifende elektronische Rezepte und Patientenakten frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg dafür, dass Patientinnen und Patienten künftig auch im europäischen Ausland Rezepte einlösen können und Zugriff auf ihre Daten haben. Anonymisierte Daten zu etwa Krebs und seltenen Krankheiten sollen zudem in der Forschung und Gesetzgebung verwendet werden können.
Rezepte, kurze Patientenakten, Laborergebnisse und Befunde wie Röntgenbilder sollen demnach in allen EU-Ländern über eine digitale Plattform abgerufen werden können. Wer etwa ein Rezept vor dem Urlaub nicht mehr eingelöst hat, könnte künftig auch in Spanien in eine Apotheke gehen. Mit Einwilligung des Patienten könnte das dortige Personal das Rezept einsehen und das Medikament herausgeben.
Nationale Behörden sollen etwa zu Forschungszwecken anonymisierte Gesundheitsdaten grenzübergreifend freigeben können. Für besonders sensible Gesundheitsinformationen sollen Patientinnen und Patienten der Weitergabe explizit zustimmen. Die Nutzung der Daten für Werbung und Versicherungsbeiträge oder auf dem Arbeitsmarkt wird dem Entwurf zufolge verboten, die Daten dürfen zudem nicht an Dritte weitergegeben werden.
In Deutschland wurde im Januar das digitale E-Rezept eingeführt. Anstelle eines rosa Rezepts aus Papier erhalten gesetzlich Versicherte beim Arzt ein elektronisches Pendant, das sie über ihre Gesundheitskarte, eine spezielle App oder einen ausgedruckten Code einlösen können. Die Bundesregierung plant zudem eine freiwillige elektronische Patientenakte, die 2025 eingeführt werden soll.
N. Lebedew--BTZ