Buschmann erwartet durch Cannabis-Legalisierung Entlastung von Justiz und Polizei
Die am Montag in Kraft getretene Teil-Legalisierung von Cannabis wird nach Einschätzung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Justiz und Polizei mittelfristig entlasten. "Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Montag. "Sie können dann noch stärker relevanter Kriminalität nachgehen."
Derzeit gebe es mehr als 100.000 Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten. Dies sei ein Zeichen, dass die bisherige Cannabis-Politik gescheitert sei. "Sie hat Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz stark belastet, aber den Konsum in Wahrheit doch kaum unterbunden. Konsumenten wurden stattdessen in die Hände von Dealern mit minderwertigen Produkten und harten Drogen getrieben", sagte der FDP-Politiker.
Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis ist am Montag in Kraft getreten. Volljährige dürfen damit bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen und den Stoff auch selbst anbauen. Verboten bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten.
Zuhause ist die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt, für den Eigenanbau dürfen drei Pflanzen gezogen werden. Vom 1. Juli an sollen Anbau und Abgabe über Anbauvereine, sogenannte Cannabis-Clubs, ermöglicht werden. Im Straßenverkehr bleibt es dabei, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss verboten ist. Aus Reihen von Polizei und Justiz hatte es Warnungen vor einer Mehrbelastung durch die Neuregelung gegeben.
Der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), forderte die Ampelkoalition derweil auf, nun auch die Modellversuche für den kommerziellen Handel zu beschließen. "Mit dem ersten Schritt schaffen wir erst einmal nur Verbesserungen für regelmäßige Konsumierende. Jetzt ist aber unbedingt notwendig, die Sache rund zu machen und die Modellprojekte als zweite Säule zu beschließen", sagte er den RND-Zeitungen.
"Erst damit sorgen wir dafür, dass auch Gelegenheitskonsumierende nicht mehr zum Dealer gehen müssen", sagte Blienert. Wichtig sei, dass es beim Verkauf in staatlich lizenzierten Geschäften ein striktes Werbeverbot gebe und der Jugendschutz eingehalten werde.
Die Bundesregierung hatte ursprünglich auch eine Abgabe von Cannabis über lizenzierte Geschäfte geplant. Wegen Bedenken der EU-Kommission wurde dieser Plan zunächst jedoch fallen gelassen.
U. Schmidt--BTZ