Bund und Länder verschieben Grundsatzeinigung bei Krankenhausreform auf Januar
Bund und Länder haben wegen anhaltender Differenzen die Einigung auf einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform auf das kommende Jahr verschoben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Donnerstag nach einer neuerlichen Verhandlungsrunde mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern von einer "schweren und komplizierten Reform". Baden-Württembergs Ressortchef Manne Lucha (Grüne) räumte ein, der Reformprozess sei "in den Mühen der Ebene ins Stocken geraten".
Unter dem Druck der Länder muss Lauterbachs Ministerium nacharbeiten. Bis Ende kommender Woche werde es einen neuen Arbeitsentwurf für das geplante Reformgesetz vorlegen, das die Bedenken der Länder berücksichtige, kündigte Lauterbach an. Bei einem weiteren Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen solle dann in der zweiten Januarwoche eine Grundsatzeinigung auf einen Reformentwurf erfolgen, der dann in das Gesetzgebungsverfahren gehen soll.
Lauterbach und Lucha, der momentan der Gesundheitsministerkonferenz vorsteht, hoben hervor, dass Bund und Länder die Reform trotz der Differenzen umsetzen wollen. Es sei "Konsens, dass diese Reform dringend und schnell kommen muss", sagte Lauterbach. Lucha sagte, Lauterbach habe Bereitschaft gezeigt, "in einigen Punkten" auf die Kritik der Länder einzugehen.
Auch die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens hob als Vertreterin der Koalitionsfraktionen im Bundestag den Einigungswillen aller Beteiligten hervor: "Uns ist bewusst, dass die Situation der Krankenhäuser aktuell außerordentlich herausfordernd ist."
Hintergrund der geplanten Reform ist die überaus schwierige Finanzlage der Kliniken. Laut Deutschem Krankenhausinstitut bewerten zwei Drittel der Allgemeinkrankenhäuser ihre finanzielle Situation als schlecht oder sehr schlecht.
Die Reform zielt darauf ab, ökonomischen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen, durch eine stärkere Spezialisierung der medizinische Qualität der Versorgung zu verbessern und die Finanzierung der Krankenhäuser von dem Fallpauschalen-System umzustellen auf eine Vorhaltepauschale. Damit sollen Kliniken dafür honoriert werden, dass sie bestimmte medizinische Leistungen bereit halten, ungeachtet der tatsächlichen Behandlungszahlen.
Vor dem Treffen hatten die Landesminister dem Bundesgesundheitsministerium eine Liste mit sieben Kritikpunkten an den Reformplänen zukommen lassen. Unter anderem äußerten sie Zweifel an die Finanzierbarkeit der Reform, sie warnten vor Bürokratie und forderten Änderungen der von Lauterbach geplanten Qualitätseinstufungen.
Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll das Krankenhauswesen schrittweise bis 2029 auf das neue Vergütungssystem umgestellt werden. Die Länder argumentieren, dass viele Kliniken diese Phase finanziell nicht überstehen werden und bankrott gehen. Deshalb fordern sie ein so genanntes Vorschaltgesetz, mit dem der Bund den Kliniken rasch eine Überbrückungshilfe finanziert.
Lauterbach lehnt dies ab, auch mit Blick auf die angespannte Haushaltslage des Bundes. Der Minister verwies wiederholt darauf, dass der Bund bis zum Frühjahr 2024 noch einmal 3,2 Milliarden Euro an Energiehilfen bereitstellen werde. Außerdem sollen den Krankenhäusern kommendes Jahr sechs Milliarden Euro für die Pflege zusätzlich zufließen. Damit lasse sich ein Kliniksterben abwenden.
Lauterbach hob nach der neuerlichen Beratungsrunde die Tragweite der geplanten Krankenhausreform hervor. "Die Reform ist aus meiner Sicht eine Revolution", sagte er. "Das Ergebnis heute ist: Die Revolution geht weiter."
A. Williams--BTZ