Urteil zu Pool-Ärzten: Massive Auswirkungen befürchtet und Rufe nach Politik
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht sogenannter Pool-Ärzte warnen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Patientenschützer vor massiven Auswirkungen - und fordern die Politik zum Handeln auf. Das Modell des ärztlichen Notdienstes, der Praxis- und Hausbesuche rund um die Uhr ermögliche, stehe mit dem Urteil "auf tönernen Füßen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Donnerstag.
Es zeichneten sich schon jetzt "Einschränkungen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes" ab. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) könne dies mit seinen Ressort-Kollegen der Länder nicht ignorieren, mahnte Brysch. Als Dienstaufsicht der Kassenärztlichen Vereinigungen seien sie gefordert, "den Sicherstellungsauftrag unverzüglich herstellen zu lassen".
Brysch betonte: "Gerade immobile oft pflegebedürftige Menschen sind auf eine häusliche Erreichbarkeit im Notfall angewiesen." Die Pool-Ärztinnen und -Ärzte hielten das Bereitschaftssystem aufrecht.
Das Bundessozialgericht in Kassel hatte am Dienstag entschieden, dass für den kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Notdienst tätige Pool-Ärzte nicht automatisch selbstständig tätig und somit sozialversicherungspflichtig sind. Geklagt hatte ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg.
Die dortige Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) gab nach dem Urteil die Schließung von acht von 115 Notfallpraxen bekannt. Sechs weitere sollen teilweise, an einzelnen Tagen, geschlossen bleiben. Bei den übrigen Praxen werden einem Sprecher zufolge die Öffnungszeiten eingeschränkt. "Eine über Jahre hinweg etablierte Struktur" könne nicht mehr weitergeführt werden, erklärte KVBW-Vorstand Karsten Braun dazu.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert nun das Aktivwerden der Bundesregierung. Es bestehe politischer Handlungsbedarf, sagte ein Sprecher am Donnerstag der "Augsburger Allgemeinen". Er kündigte zunächst eine rechtliche Prüfung des Urteils anhand der schriftlichen Entscheidungsgründe an.
Dabei gehe es vor allem darum, welche Folgen die Entscheidung über Baden-Württemberg hinaus habe. "Unabhängig davon werden wir auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugehen", ergänzte der Sprecher. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will das Ministerium bitten, "eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zum Ziel hat".
N. Nilsson--BTZ