Insgesamt 3221 Behandlungsfehler mit Schaden im vergangenen Jahr bestätigt
Die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 3221 Behandlungsfehler bestätigt, durch die Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt wurden. Das waren etwa so viel wie im Vorjahr, wie der Medizinische Dienst am Donnerstag in Berlin berichtete. Die Dunkelziffer ist allerdings deutlich höher. Experten gehen davon aus, dass es bei etwa einem Prozent aller Krankenhausfälle zu Behandlungsfehlern kommt. Nur etwa drei Prozent werden aber nachverfolgt.
Insgesamt gingen die Gutachter des Medizinischen Dienstes Bund im vergangenen Jahr 13.059 Patientenbeschwerden und Verdachtsfällen über mögliche Behandlungsfehler nach. In etwa jedem vierten Fall wiesen die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden nach. In jedem fünften Fall - das betraf 2696 Fälle - war der Fehler auch Ursache des erlittenen Schadens. Das ist wichtig für die Betroffenen, denn nur dann bestehen Chancen auf Schadenersatz.
Bei knapp zwei Dritteln dieser bestätigten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten vorübergehend. Bei mehr als einem Drittel entstand ein Dauerschaden. Ein leichter Dauerschaden kann zum Beispiel eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Zu mittleren Schäden zählen chronische Schmerzen oder erhebliche Bewegungseinschränkungen. In rund drei Prozent der Fälle - das betraf 84 Menschen - führte ein Fehler zum Tod des Patienten.
C. Fournier--BTZ