WHO stuft Süßstoff Aspartam als "möglicherweise krebserregend" ein
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Süßstoff Aspartam als "möglicherweise krebserregend für den Menschen" eingestuft. "Wir raten Unternehmen nicht dazu, ihre Produkte zurückzurufen, und wir raten Verbrauchern auch nicht, den Konsum komplett einzustellen", sagte Francesco Branca, Direktor für Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit bei der WHO, am Freitag in Genf. "Wir raten nur zu etwas Mäßigung", fügte er hinzu. Die erlaubte Tagesdosis bleibe gleich.
Die WHO stellte in Genf die Ergebnisse von zwei Arbeitsgruppen vor, die den Forschungsstand zu Aspartam auswerteten. Aspartam ist ein synthetisch hergestellter Süßstoff, der sich in zahlreichen Lebensmitteln findet, darunter vor allem Light-Getränke, Backwaren, Milchprodukte, Frühstücksflocken, zuckerfreie Kaugummi, Instantkaffee, Pudding und Fertiggerichte. Es ist auch in zahlreichen Medikamenten enthalten.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), ein Gremium der WHO, bewertete Anfang Juni im französischen Lyon zum allerersten Mal die Kanzerogenität von Aspartam. Die Arbeitsgruppe habe Aspartam als "möglicherweise krebserregend für den Menschen" eingestuft, erklärte die WHO nun. Aufgrund der begrenzten Beweise für das hepatozelluläre Karzinom, eine Form von Leberkrebs, sei es in die Kategorie Gruppe 2B eingeordnet worden. Auch bei Versuchstieren habe es nur begrenzte Beweise für Krebs gegeben.
In der Gruppe 2B seien auch Aloe-Vera-Extrakte und die in Kaffee und Tee enthaltene Kaffeesäure enthalten, sagte Paul Pharoah, Professor für Krebsepidemiologie, am Cedars-Sinai-Krankenhaus in Los Angeles. Die breite Öffentlichkeit müsse sich bei einer Chemikalie, die der Gruppe 2B zugeordnet werde, keine Sorgen über das Krebsrisiko machen, sagte Pharoah.
Eine zweite Arbeitsgruppe, ein von der WHO und der UN-Lebensmittelbehörde FAO gebildeter Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA), beriet vom 27. Juni bis 6. Juli über die Risiken im Zusammenhang mit Aspartam. Sie kam zu dem Schluss, dass aufgrund der vorliegenden Daten kein Anlass zur Änderung der zulässigen Tagesdosis besteht. Sie liegt seit 1981 bei maximal 40 Milligramm Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht.
Da eine Dose Softdrink zwischen 200 oder 300 Milligramm Aspartam-Süßstoff enthält, müsste ein 70 Kilogramm schwerer Mensch mehr als neun und bis zu 14 Dosen trinken, um über die zulässige Tagesdosis zu kommen, vorausgesetzt, es werden keine weiteren Lebensmittel mit Aspartam konsumiert. "Das Problem liegt bei Verbrauchern mit hohem Konsum", sagte Branca. Wer nur hin und wieder eine Diätlimo trinke, müsse sich keine Sorgen machen.
Schätzungen zufolge wird Aspartam von 200 Millionen Menschen weltweit regelmäßig konsumiert. Der Zusatzstoff hat in der EU den Code E 951.
P. Rasmussen--BTZ