Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Krebsangst durch verunreinigtes Medikament
Wer ein verunreinigtes Medikament einnimmt, durch welches das Krebserkrankungsrisiko um 0,02 Prozent steigt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Einnahme sei nicht dazu geeignet, psychische Belastungen wie Ängste oder Albträume zu verursachen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Es bezeichnete die Reaktion der Klägerin als "überzogen". (Az. 13 U 69/22)
Diese hatte über Jahre einen Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Valsartan eingenommen. 2018 rief der beklagte Hersteller alle Chargen mit diesem Wirkstoff zurück, weil es zu einer Verunreinigung mit dem Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) kam, der von der Weltgesundheitsorganisation als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft wurde.
Laut Europäischer Arzneimittelagentur ist das theoretisch erhöhte Lebenszeitkrebsrisiko wegen möglicher Verunreinigungen mit NDMA bei einer täglichen Einnahme der Höchstdosis über sechs Jahre hinweg um 0,02 Prozent erhöht. Die Frau klagte auf mindestens 21.500 Euro Schmerzensgeld, weil sie seit der Kenntnis des Rückrufs unter der psychischen Belastung leide, an Krebs zu erkranken.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Das allgemeine Lebensrisiko einer Krebserkrankung liege für Frauen in Deutschland bei 43,5 Prozent, argumentierten die Richter in Frankfurt. Die Erhöhung um 0,02 Prozent liege nicht relevant über dem allgemeinen Lebensrisiko und sei nicht geeignet, die angegebenen psychischen Folgen auszulösen. Zudem habe die Klägerin angegeben, dass ihre Ängste, an Krebs zu erkranken, durch die Krebstode ihrer Mutter, ihres Bruders und ihrer Cousine ausgelöst worden seien.
W. Winogradow--BTZ