EuGH rügt zu dicke Luft im Ballungsraum Athen
Griechenland muss mehr für saubere Luft im Ballungsraum Athen tun. Seit 2010 bis mindestens 2020 wurde dort der Grenzwert für Stickstoffdioxid "systematisch und anhaltend überschritten", wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte. Er gab einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Griechenland statt. (Az. C-633/21)
EU-Recht sieht seit 2010 einen Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft vor. Bei höheren Werten sollen die Länder in Luftqualitätsplänen Maßnahmen festlegen, damit der Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich bleibt.
Im Ballungsraum Athen wurde 2010 ein Jahreswert von 83 Mikrogramm gemessen. Danach ging er zwar auf 52 im Jahr 2013 zurück, stieg dann aber wieder auf 68 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahr 2020 an.
Somit sei der Grenzwert durchgehend nicht eingehalten worden, rügte der EuGH. Damit habe Griechenland seine vertraglichen Pflichten verletzt. Wenn das Land nun nicht schärfer gegen die Luftverschmutzung vorgeht, kann der EuGH auf Antrag der EU-Kommission Zwangsgelder festsetzen.
F. Schulze--BTZ