Bundesrat macht Weg für neues Infektionsschutzgesetz frei
Der Bundesrat hat den Weg für das neue Infektionsschutzgesetz frei gemacht. Die Länderkammer stimmte am Freitag für die ab 1. Oktober geplanten Corona-Maßnahmen, zu denen bundesweit Maskenpflichten für Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime und den Fernverkehr gehören. Zusätzlich können die Länder bei Bedarf weitere Maßnahmen anordnen - etwa das Tragen des Mund- und Nasenschutzes im öffentlichen Nahverkehr oder in Innenräumen. Hier sollen die Länder aber unter bestimmen Umständen in Einzelbereichen Ausnahmen zulassen können.
Eine Maskenpflicht können die Länder zudem in Schulen ab der fünften Klasse einführen, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist. Aus den Ländern gab es im Vorfeld der Abstimmung Kritik an dem neuen Gesetz. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bemängelte am Freitag vor der Länderkammer, es fehlten genaue Schwellenwerte, ab denen die Maßnahmen der Länder greifen sollen.
Ramelow kritisierte zudem, dass die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht mit der Neuregelung nicht abgeschafft wurde - sie gilt nunmehr weiter bis zum 31. Dezember. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht trage immer mehr Unfrieden in die Einrichtungen, so der Linken-Politiker. Befürchtet wird, dass sich der Personalnotstand in Heimen und Gesundheitseinrichtungen weiter verschärfen könnte.
Y. Rousseau--BTZ