Maskenpflicht in Flugzeugen soll nun doch entfallen
Die Maskenpflicht in Flugzeugen soll nun doch entfallen. Aus dem Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz soll die zunächst geplante Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf innerdeutschen Flügen sowie von Zielen aus und in die Bundesrepublik gestrichen werden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr.
Auf diese Änderung, über die zunächst die "Welt" in ihrer Online-Ausgabe berichtet hatte, hatte die FDP-Fraktion im Bundestag gedrängt. Im Gesetz soll die Maskenpflicht in Flugzeugen zwar gestrichen werden, es soll allerdings eine Verordnungsermächtigung der Bundesregierung geben, damit bei Bedarf lageabhängig gehandelt werden könnte.
Die Ampel-Koalition hatte sich nach langem Ringen im August auf ein neues Infektionsschutzgesetz verständigt. Der Entwurf sieht eine Beibehaltung der Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn vor.
Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll über die Maskenpflicht hinaus eine Testnachweispflicht gelten. Weitere Corona-Regeln, die einheitlich im gesamten Bundesgebiet gelten, gibt es nicht.
Der Entwurf lässt den Ländern die Möglichkeit für weitere Maßnahmen - etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Über das Gesetz soll der Bundestag am Donnerstag entscheiden, so dass es nach Auslaufen der bisherigen Regelung am 23. September in Kraft treten kann.
Die Grünen zeigten sich zufrieden mit der endgültigen Einigung auf das Infektionsschutzgesetz. "Wir haben einen Kompromiss gefunden, mit dem wir optimistischer als noch im letzten Jahr auf den kommenden Herbst und Winter schauen können", erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink. Der "Ampel" sei es anderes als der großen Koalition im vergangenen Jahr gelungen, "rechtzeitig vor dem Herbst ein Paket wirksamer Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die vulnerablen Menschen in unserer Gesellschaft effektiv zu schützen.
Die Länder erhielten hinreichende Instrumente, um das Gasgesundheitswesen vor Überlastung zu bewahren und die kritischen Infrastrukturen zu schützen, erklärte die Grünen-Politikerin weiter. Die durch die Länder nicht anwendbare Hotspot-Regelung aus dem Frühjahr werde nun durch ein wirkungsvolles Instrumentarium ersetzt.
Geregelt werde zudem, dass der Schutzschirm für pflegende Angehörige verlängert wird und die zusätzlichen Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Eltern bis Ende 2023 in Anspruch genommen werden können. "In den Verhandlungen konnten wir außerdem erreichen, dass das Pandemieradar um realistische Daten zur Kapazität der Krankenhäuser ergänzt wird", erklärte Klein-Schmeink. Allerdings sei die Verlängerung des Schutzschirms auch für Reha-Einrichtungen in der Koalition leider nicht durchsetzbar gewesen.
K. Berger--BTZ