Lehrerverband: Grundschulen notfalls durch Maskenpflicht vor Schließung schützen
Der Deutsche Lehrerverband hat Nachbesserungen am neuen Infektionsschutzgesetz gefordert, um die Schließung von Grundschulen wegen der Corona-Pandemie zu verhindern. Wie an weiterführenden Schulen müsse auch dort eine Maskenpflicht möglich sein, erklärte Verbandspräsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, am Donnerstag. "Für die Grundschulen ist dies bislang aus unerfindlichen Gründen nicht vorgesehen, obwohl gerade für die Jüngeren die Sicherung des Präsenzunterrichts besonders wichtig ist."
"Wir hoffen zwar alle auf weitestgehende Normalität im nächsten Schuljahr möglichst ohne Einschränkungen", erklärte Meidinger. "Das darf uns aber nicht davon abhalten, im Falle einer erneuten heftigen Coronawelle alles zu tun, um Schulschließungen durch zu hohe Personalausfälle zu verhindern."
"Im Vergleich zu Schulschließungen, wie wir sie übrigens auch jetzt nach Schulstart schon wieder vereinzelt leider erleben mussten, ist eine präventive Maskenpflicht das eindeutig geringere Übel", betonte Meidinger. "Deshalb fordern wir diesbezüglich dringend eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs."
Nach dem Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes ist in Schulen ab der fünften Klasse eine Maskenpflicht möglich. Die Länder können dies per Verordnung vorschreiben. Der Bundestag soll das neue Gesetz am kommenden Donnerstag beschließen.
Meidinger forderte auch eine möglichst einheitliche Verfahrensweise der Länder bei der Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Es müsse nachvollziehbar mit klaren Kriterien definiert werden, wann eine Gefährdung des Präsenzunterrichts vorliegt, erklärte er.
T. Jones--BTZ