Bundeskabinett beschließt Corona-Regelwerk für Herbst und Winter
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die neuen Corona-Schutzregeln für den Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Ab Oktober soll es nur noch wenige bundeseinheitliche Regelungen geben - etwa eine FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr. Im Falle hoher Ansteckungszahlen bekommen die Länder die Möglichkeit, in begrenztem Rahmen strengere Vorgaben zu beschließen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet, dass dies bald geschehen wird - und dass dann regional wieder Maskenpflichten für Innenräume gelten.
"Ich rechne mit einer erheblichen Corona-Welle im Herbst", sagte Lauterbach. Das neue Infektionsschutzgesetz solle das "Instrumentarium" liefern, mit der Pandemie umzugehen. "Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden", sagte er. Ziel der neuen Regeln sei es, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden.
Lauterbach und sein Ministerkollege aus dem Justizressort, Marco Buschmann (FDP), hatten das Regelwerk zuletzt auf Druck der Länder an einigen Stellen verändert. Der Bund machte etwa Zugeständnisse im Streit mit den Ländern um Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Innenräumen.
Die Vorlage stellt es den Ländern nun frei, die Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen aufzuheben, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Dies soll auch für Genesene gelten.
In einer ersten Vorlage war vorgesehen, dass die Aufhebung der Maskenpflicht dann verbindlich erfolgen soll. Kritiker hatten bemängelt, dies könne als Aufforderung an die Menschen verstanden werden, sich alle drei Monate impfen zu lassen.
Lauterbach rechnet nach eigenen Worten mit einer baldigen Rückkehr zu regional begrenzten Maskenpflichten im öffentlichen Leben. "Ich persönlich gehe davon aus, dass wir im Oktober Schwierigkeiten bekommen werden", sagte er. Dann würden die ersten Länder von der Möglichkeit strengerer Corona-Schutzvorschriften Gebrauch machen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der die Vorlage gemeinsam mit Lauterbach vorstellte, betonte, dass das neue Gesetz den Ländern viele "Optionen" im Kampf gegen die Pandemie gebe - dass die Länder diese Optionen aber nicht unbedingt ausnutzen müssten.
Buschmann warnte angesichts der derzeit eher entspannten Infektionslage vor einer Pandemiemüdigkeit. "Es gibt im Moment das Gefühl: Kann dieser ganze Mist nicht vorbei sein?", sagte der Minister. "Aber das Virus ist eben noch nicht weg."
Eine Neuregelung betrifft die Pflegeheime: Diese sollen verpflichtet werden, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, Hygiene und Testen kümmern. Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für denjenigen oder diejenigen, der oder die sich um diese Aufgaben kümmern.
Das neu gefasste Infektionsschutzgesetz setzt auf eine Kombination aus wenigen bundeseinheitlichen Regeln sowie ergänzenden Länderregelungen mit zwei Stufen.
Bundesweit soll ab Oktober eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Darüber hinaus sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage auf die Pandemieentwicklung zu reagieren.
In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.
Das Bundeskabinett beschloss die Neuregelung als so genannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Bundestag und Bundesrat müssen der Neuregelung noch zustimmen. Tatsächlich besteht Zeitdruck, weil die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten.
C. Fournier--BTZ