Eilantrag für lebenserhaltende Maßnahmen für hirntoten britischen Jungen abgelehnt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Eilantrag für eine weitere Beatmung eines als hirntot eingestuften zwölfjährigen Jungen in Großbritannien abgelehnt. Dem Antrag der Eltern auf eine Einstweilige Verfügung gegen die geplante Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen für Archie Battersbee werde nicht stattgegeben, erklärte das Gericht am Mittwochabend.
Hollie Dance und Paul Battersbee führen seit Wochen einen verzweifelten Rechtsstreit, um ihren Sohn Archie gegen den Rat der Ärzte am Leben zu halten. Deshalb reichten sie am Mittwoch ihren Eilantrag bei dem Straßburger Tribunal ein, nachdem sie in Großbritannien alle Instanzen ausgeschöpft hatten. Der Europäische Gerichtshof erklärte aber am Abend, der Antrag sei "unzulässig", derartige Anträge würden nur in "Ausnahmefällen" bewilligt.
Archie liegt im Royal London Hospital in der britischen Hauptstadt. Die lebenserhaltenden Maßnahmen sollten eigentlich am Mittwoch beendet werden. Nach dem Eilantrag der Eltern in Straßburg hatte die Klinikleitung aber erklärt, sie werde das Urteil abwarten, bevor sie weitere Maßnahmen ergreift.
Die Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs beruhte auf Artikel 39 seiner Statuten, wonach es "vorläufige Maßnahmen" in einem Land verfügen kann, wenn für die Antragsteller "ein reales Risiko irreparabler Schäden" für ihr Leben besteht.
Archie Battersbee wird seit April als Koma-Patient in einem Londoner Krankenhaus behandelt. Seine Ärzte haben den Hirntod des Zwölfjährigen festgestellt. Die britische Justiz folgte dieser Einschätzung und genehmigte daher, dass bei dem Jungen die Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensfunktionen wie ein Beatmungsgerät und die Gabe von Medikamenten Mitte Juli beendet werden.
Unterstützt von einer christlichen Organisation kämpften seine Eltern jedoch dagegen an und erwirkten durch die Instanzen immer wieder Aufschübe der Anordnung.
Archie war am 7. April bewusstlos gefunden worden, seitdem hat er das Bewusstsein nicht wieder erlangt. Nach Angaben seiner Mutter hatte er an einem in Online-Netzwerken ausgetragenen Wettstreit teilgenommen, der darin bestand, sich bis zum Äußersten die Luft abzuschnüren. Vor dem Unglück war Archie ein sportlicher Junge, der unter anderem Kampfsport machte.
Nach Angaben seiner Familie war Archie in jüngster Zeit zunehmend religiös geworden. Dies müsse auch bei der Entscheidung über eine Fortsetzung seiner Behandlung berücksichtigt werden, argumentieren sie. Seinen Ärzten zufolge ist sein Fall aber aussichtslos.
"Sein System, seine Organe und sein Herz sind dabei zu versagen", hatte Berufungsrichter Andrew McFarlane am Montag festgestellt. Die Richter von Großbritanniens Oberstem Gerichtshof sprachen Archies Eltern "großes Mitgefühl" aus, da sie "den Alptraum aller Eltern - den Verlust eines geliebten Kindes" durchlebten. Dennoch müssten auch in diesem Fall die geltenden Gesetze angewandt werden.
Archies Mutter versichert, sie sei von Ärzten aus verschiedenen Ländern wie Japan und Italien kontaktiert worden, die ihr versichert hätten, dass sie eine Besserung von Archies Zustand herbeiführen könnten. Sie denke daher über Möglichkeiten nach, mit ihrem Sohn das Land zu verlassen.
O. Karlsson--BTZ