Urteil gegen Krankenpfleger wegen versuchter Patientenmorde rechtskräftig
Ein vom Landgericht Saarbrücken verhängtes Urteil wegen fünffachen versuchten Mordes und weiterer Delikte gegen einen ehemaligen Krankenpfleger aus dem Saarland ist rechtskräftig. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken am Mittwoch mit. Demnach nahmen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft selbst ihre Revisionen gegen das Urteil von Anfang März zurück.
Der frühere Krankenpfleger hatte laut Urteil zwischen 2015 und 2016 auf Intensivstationen in zwei saarländischen Krankenhäusern sechs Patienten eigenmächtig Medikamente verabreicht, die auf das Herzkreislaufsystem wirken. Demnach wollte er die Betroffenen wiederbeleben und sich dadurch unter anderem die Anerkennung von Kolleginnen und Kollegen verschaffen.
Obwohl einige der Opfer starben, stufte das Gericht die Taten des Manns rechtlich als versuchte Morde ein. Dem Urteil zufolge war ein kausaler Zusammenhang zwischen deren Tod und der Medikamentengabe nicht erwiesen.
Der Fall erinnert an den Krankenpfleger Niels Högel, der wegen Tötung von 91 Intensivpatienten in zwei Kliniken in Niedersachsen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verbüßt. Er verabreichte zwischen 2000 und 2005 massenhaft Patienten Medikamente, um bei ihnen lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie wiederzubeleben. Viele seiner Opfer starben dabei.
F. Burkhard--BTZ